Unfallfluchten Mühlenstraße und Parkdeck Bongardstraße

Kreispolizeibehörde Mettmann

Symbolbild: Kreispolizeibehörde Mettmann

Auf der Mühlenstraße und auch auf dem öffentlichen Parkdeck Bongardstraße kam es in der letzten und in dieser Woche zu Unfallfluchten.

Weil der Besitzer seinen Wagen vor dem Hochwasser in Sicherheit bringen wollte, parkte ein silbergrauer PKW Ford S-Max, in der Zeit vom Mittwochabend des 14.07., 17.00 Uhr, bis zum Samstagabend des 17.07.2021, 18.00 Uhr, auf der Mühlenstraße in Erkrath, in Höhe des Hauses Nr. 2. In dieser Zeit wurde der S-Max von einem noch unbekannten anderen Fahrzeug an der Beifahrertüre angefahren und so stark beschädigt, dass sogar der Schweller unter der Tür Schäden davontrug. Der noch unbekannte Verursacher flüchtete mit seinem Fahrzeug ohne Schadensregulierung vom Unfallort und ließ am Ford einen geschätzten Sachschaden in Höhe von mindesten 1.000,- Euro zurück.

Am Montagnachmittag des 19.07.2021, in der Zeit zwischen 15.00 Uhr und 16.15 Uhr, parkte ein blauer PKW Opel Meriva auf dem öffentlichen Parkdeck an der Bongardstraße 1 in Erkrath. In dieser Zeit wurde der Opel von einem bislang noch unbekannten anderen Fahrzeug am vorderen linken Kotflügel angefahren und beschädigt. Der noch unbekannte Verursacher flüchtete mit seinem Fahrzeug und ließ am Meriva einen Karosserie- und Lackschaden von mehreren hundert Euro zurück.

Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Erkrath, Telefon 02104 / 9480-6450, jederzeit entgegen.

Aus gegebenem Anlass gibt die Kreispolizeibehörde Mettmann folgende Ratschläge zum Thema Verkehrsunfallflucht:

  • Melden Sie Verkehrsunfallfluchten unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle (auch über Notruf 110).
  • Belassen Sie das Fahrzeug wenn möglich unverändert am Unfallort.
  • Vermeiden Sie die Beseitigung oder Veränderung von Unfallspuren. Selbst kleinste Lacksplitter, Glasreste, etc. können für die polizeilichen Ermittlungen von Bedeutung sein. Fertigen Sie wenn möglich eigene Fotos von der Unfallsituation und vorgefundenen Spuren, wenn Veränderungen eintreten könnten oder unvermeidlich sind.
  • Merken Sie sich Angaben zu Hinweisgebern und Zeugen, schreiben Sie sich deren Personalien und Erreichbarkeiten auf.
  • Geben Sie konkrete Hinweise auf ein flüchtiges Fahrzeug oder zum flüchtigen Unfallverursacher gleich mit erster Meldung an die Polizei weiter – nur so sind schnelle Fahndungsmaßnahmen der Polizei Erfolg versprechend.
  • Werden Sie Zeuge einer Verkehrsunfallflucht, kontaktieren Sie bitte sofort die Polizei (auch über 110) und geben dabei möglichst viele präzise Angaben zum flüchtigen Fahrzeug (Kennzeichen, Hersteller, Fahrzeugtyp, Fahrzeugfarbe, besondere Merkmale), zur Fluchtrichtung und zum Fahrzeugführer weiter, verbunden mit ihren eigenen Personalien und Erreichbarkeiten.

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