“NRW wird immer sicherer”

CDU-Landtagsabgeordneten für den Kreis Mettmann, Claudia Schlottmann, Martin Sträßer und Dr. Christian Untrieser

Symbolbild

Das NRW-Innenministerium hat in dieser Woche die Personalverteilung für die 50 Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt. Die Kreispolizeibehörde Mettmann bekommt in diesem Jahr insgesamt 12,58 Stellen mehr.

Hierunter fallen sowohl Polizeivollzugsbeamte als auch Regierungsbeschäftigte. Dazu erklären die CDU-Landtagsabgeordneten für den Kreis Mettmann, Claudia Schlottmann, Martin Sträßer und Dr. Christian Untrieser: „Die NRW-Koalition ist angetreten mit dem erklärten Ziel, Nordrhein-Westfalen sicherer zu machen. Und dieses Versprechen setzen wir Schritt für Schritt um. Die Zahl der Straftaten ist seit Jahren rückläufig, im vergangenen Jahr gab es insbesondere einen Rückgang bei Straßenkriminalität und Gewaltdelikten. Auch im Kreis Mettmann ist die Entwicklung positiv. Er gehört zu den sichersten Kreisen im ganzen Land.“

Auch in der Ausbildung lässt das Land nicht nach. 2020 stellt das NRW-Innenministerium erneut mehr als 2500 Polizeianwärter ein, die in drei Jahren ihren Dienst antreten werden. Dazu die drei Abgeordneten: „Uns ist wichtig, dass diese positive Entwicklung nachhaltig ist. Die Polizistinnen und Polizisten sind wichtigster Baustein unserer Null-Toleranz-Politik, mit der wir NRW Stück für Stück sicherer für alle machen. Deshalb haben wir nicht nur ihre Zahl und die Ausbildungsstellen erhöht, sondern auch ihre Ausrüstung verbessert und ihnen mit dem neuen Polizeigesetz die nötigen Handlungsbefugnisse zur Verfügung gestellt.“

Hintergrund: Bis zum Jahre 1996 gab es kein an objektivierten Maßstäben ausgerichtetes Verteilsystem der Polizeikräfte in Nordrhein-Westfalen. Die Verteilung erfolgte aufgrund politisch gesteuerter Parameter. Ab 1996 erfolgte die Verteilung aufgrund der sogenannten „Belastungsbezogenen Kräfteverteilung (BKV)“. Das Verfahren der BKV folgt dem Anspruch, dass sich Polizei dort konzentriert, wo die größten Anforderungen bestehen. Deshalb wird jährlich, nach belastungsbezogenen Kriterien die Grundlage für das im Nachersatzverfahren zu verteilende Personal festgelegt.

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