Kreis begrenzt Besuche in Alten- und Pflegeeinrichtungen

Kreis Mettmann

Kreisverwaltung Mettmann - © Lutz Wulfestieg

Allgemeinverfügung tritt heute in Kraft

Zwar sinkt aktuell die Inzidenz im Kreis Mettmann, jedoch ist die Zahl der Infizierten in Alten- und Pflegeeinrichtungen immer noch sehr hoch. Aus diesem Grund hat der Kreis Mettmann in Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und dem NRW-Gesundheitsministerium zum Schutz der Bewohner eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese tritt ab Dienstag, den 19. Januar 2021, in Kraft und begrenzt die Besuche in den Einrichtungen.

Bewohner dürfen bis auf Weiteres nur noch Besuch von einer Person pro Tag erhalten. Zudem muss jeder Gast an jedem Besuchstag vor Ort durch einen Schnelltest negativ getestet worden sein. Den gesamten Inhalt der Allgemeinverfügung kann man im Amtsblatt des Kreises online unter www.kreis-mettmann.de nachlesen.

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