Hilfen für Flutopfer

Dr. Christian Untrieser

© Büro Christian Untrieser MdL

Ein 30-Milliarden-Euro-Paket haben Bund und Länder für den Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe bereitgestellt. Auf Nordrhein-Westfalen entfallen davon bis zu 12,3 Milliarden Euro.

Das Geld soll nun an betroffene Privatpersonen, Unternehmen und Forstbetriebe ausgezahlt werden. Außerdem soll damit die zerstörte kommunale Infrastruktur wiederaufgebaut werden. Wie hoch der Schaden im Kreis Mettmann ist, steht noch nicht fest. Die Städte haben aber erste Schäden an das Land weitergeleitet, die in den zweistelligen Millionenbereich reichen. Ab Freitag, 17. September 2021, können Anträge für Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft, für Unternehmen, für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, für Fischerei und Aquakultur und für den Wiederaufbau der Infrastrukturen in den Kommunen eingereicht werden.

„Dies ist eine sehr gute Nachricht für die Städte im Kreis Mettmann”, konstatiert Dr. Untrieser. „Damit ist in wenigen Wochen in guter Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern ein sehr weit reichendes Hilfsprogramm entstanden. Die Höhe der Wiederaufbauhilfe wird im Regelfall 80 Prozent des entstandenen Schadens abdecken. In Härtefällen können bis zu 100 Prozent der Schadensumme übernommen werden.” Für Schäden an ihrem Hausrat können Betroffene zudem eine Pauschale beantragen. Diese wird nach der Anzahl der gemeldeten Personen im Haushalt gestaffelt sein, einem Ein-Personen-Haushalt stehen demnach 13.000 Euro zu, Mehrpersonenhaushalte erhalten eine höhere Pauschale. Diese Hilfen sind nachrangig nach Versicherungsleistungen, Spenden und Soforthilfen für denselben Zweck. „Wohlwissend, dass das Geld nicht das Leid aufwiegen kann, bin ich erleichtert, dass wir den betroffenen Menschen damit schnelle und unbürokratische finanzielle Unterstützung zusichern können”, so Claudia Schlottmann.

Durch die Hochwasserkatastrophe haben auch viele Unternehmen, Handwerksbetriebe, Freiberufler und Selbständige eine starke Beeinträchtigung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit bis hin zur vollständigen Zerstörung ihrer Betriebsstätten erlitten. Martin Sträßer: „Auch sind schnelle Hilfen notwendig, um den Unternehmen und ihren Beschäftigten wieder eine Perspektive für die Zukunft zu geben.”

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