Gottesdienste unter Hygieneverordnung

Evangelische Kirchengemeinde Hochdahl

Paul-Schneider-Haus - Archivbild: RG

Ab sofort finden die sonntäglichen Gottesdienste wieder um 11 Uhr im Paul-Schneider-Haus statt. Auch Gemeindegesang ist dann wieder erlaubt.

Damit dies aber möglich wird, sind nach wie vor strenge Hygienemaßnahmen vorgeschrieben, die unbedingt einhalten werden müssen:

1.         Wer am Gottesdienst teilnehmen möchte, meldet sich bitte unbedingt vorher über die Homepage unter www.evangelischekirchehochdahl.de  oder das Gemeindebüro (Tel. 02104 44067) zum Gottesdienst an, da die zulässige Teilnehmerzahl begrenzt ist.

2.         Für den Gottesdienstbesuch ist der Nachweis eines negativen Covid-19-Tests (Bürgertest), der nicht älter als 24 Stunden ist, erforderlich. Vor dem Gottesdienst besteht die Möglichkeit sich in der Zeit von 10 bis 10.30 Uhr im Erdgeschoss des Gemeindehauses testen zu lassen. Ausnahme: Nachweislich zweifach Geimpfte, die länger als 14 Tage vollständig geimpft sind und Genesene mit positiven PCR-Test (älter als 28 Tage nicht älter als 6 Monate) benötigen keinen Test.

3.         Während des Aufenthaltes muss ein Mund-Nasen-Schutz (mindestens OP-Maske) getragen werden. Hierzu bringen Sie bitte möglichst einen eigenen, geeigneten Mund-Nasen-Schutz mit.

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