Bürgerantrag: “Erbbaurecht auf der Neanderhöhe”

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Gespannt blicken Sabine Börner, Philipp Kloevekorn und Elmar Stertenbrink auf die Sitzung des Haupt- und Finanzauschusses (HFA) am Dienstag, 11. Februar. An diesem Tag steht ihr am 09. Dezember 2019 eingereichter Bürgerantrag auf der Tagesordnung.

In diesem beantragen sie, das im städtischen Eigentum stehende Grundstück auf der Neanderhöhe im Rahmen des Erbbaurechts zu vergeben. “Die Presse hat ja schon berichtet, wir haben viel positive Resonanz auf unseren Antrag bekommen”, erzählt Sabine Börner. Die drei Antragsteller rufen alle Unterstützer ausdrücklich auf, in die öffentliche Sitzung des HFA zu kommen. “Damit die Ratsmitglieder sehen, dass wir mit unserem Anliegen nicht alleine sind”, so Börner.

Philipp Kloevekorn begründet den Bürgeranatrag wir folgt: „Durch die Vergabe im Erbbaurecht kann Leerstand langfristig verhindert werden, wodurch die Steuereinnahmen gesichert werden. Gleichzeitig sinkt der Druck, immer neue Freiflächen als Gewerbegebiete auszuweisen“. Elmar Stertenbrink ergänzt: “Wir wollen ein zweites Unterfeldhaus mit seinen Leerständen zukünftig verhindern und dafür müssen jetzt die Weichen gestellt werden.” Sabine Börner fügt ganz offen hinzu: “Mein größter Wunsch ist, dass die Fläche nicht bebaut wird. Nicht nur aus ökologischen, sondern auch aus wirtschaftlichen Gründen. Das Weltwirtschaftsforum (WEF) in Davos hat errechnet, dass mehr als die Hälfte des globalen Bruttosozialprodukts von einer intakten Natur abhängig ist.”

Das Trio verweist darauf, dass sich durch die Vergabe im Erbbaurecht auch für den Gewerbetreibenden Vorteile ergeben würden, so entfalle beispielsweise die hohe Anfangsinvestition für den Grundstückskaufpreis. Der Unternehmer bewahre sich also finanziellen Spielraum. “Hinzu kommt, dass anders als der Kaufpreis, der Erbbauzins komplett von der Steuer abgesetzt werden kann”, sagen sie.

Informationen der Antragssteller:

Diese Form der Vergabe ist keine Erkrather Idee, sondern immer mehr Kommunen, wie beispielsweise München, Berlin oder Hamburg und natürlich die Kirchen, vergeben ihre Grundstücke im Rahmen des Erbbaurechts. Prominente Beispiele für Gebäude auf Erbbaurechtsgrundstücken sind die Bahlsen Keksfabrik in Hannover, die Allianzarena in München oder der Flughafen in Hamburg.

Aber selbst in Monheim gibt es ein großes Gewerbegebiet, das auf Erbbaurechtsgrundstücken steht. Die Vorteile für die Stadt liegen auf der Hand. Die Grundstücke bleiben dauerhaft im städtischen Eigentum und können nach Beendigung des Erbbauvertrages erneut vergeben werden. Dafür entfällt dann zwar der Kaufpreis als einmalige Einnahme, aber die Stadt bekommt permanente, fest im Haushalt planbare Zahlungen und diese auf unbegrenzte Zeit. Leerstände lassen sich durch die Möglichkeiten des Erbbaurechts praktisch komplett verhindern, wodurch auch die Gewerbesteuereinnahmen deutlich sicherer werden, denn Leerstand zahlt keine Steuern. Grundstücksspekulation wird mindestens erschwert und die Stadt behält alle Möglichkeiten auf den gesellschaftlichen Wandel nach Ablauf der Laufzeiten städteplanerisch zu reagieren.

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