Anmeldeschluss für Ausgleichszahlungen des Bundes

Büro Michaela Noll MdB

Am 15. November 2020 läuft die Anmeldefrist für Entschädigungsverfahren von Geschädigten, die von der Thomas-Cook-Insolvenz betroffen sind, ab. Nur noch bis zu diesem Zeitpunkt können betroffene Kunden ihre Ansprüche geltend machen.

Die Bundesregierung hatte im Dezember 2019 beschlossen, von der Insolvenz des Thomas-Cook-Konzerns betroffene Kunden freiwillig zu entschädigen. Grund dafür war, dass aufgrund der der bisherigen Umsetzung der Pauschalreise-Richtlinie staatshaftungsrechtliche Ansprüche im Raum standen.

Bundestagsabgeordnete Michaela Noll MdB rät allen Betroffenen, die sich noch nicht angemeldet haben, dies nun zeitnah nachzuholen. “Wer aus der Insolvenz auf einen Ausgleich erhalten möchte, muss sich bis zum 15. November dieses Jahres im Thomas-Cook-Portal der Bundesregierung eintragen und anmelden. Nur so können die Kunden eine wirtschaftliche Entschädigung erreichen”.

Auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz findet sich hierzu ein Wegweiser, der alle zentralen Informationen enthält und auch Hilfestellung gibt:

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2019/TC/121119 ThomasCook.html   

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