Wohnsitzmeldung kurzfristig tätigen

Stadt Erkrath

Symbolbild Wohnung/ keresi72/ Pixabay

Aufgrund der Corona – Pandemie wurde im Frühjahr die normalerweise gültige, zweiwöchige Frist zur Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung des Wohnsitzes ausgesetzt , da die Bürgerbüros eine Zeit lang geschlossen blieben.

Inzwischen gelten bei vorheriger Terminvergabe wieder die üblichen Öffnungszeiten, die Wohnsitzmeldungen sind also wieder wie gewohnt möglich und sollten fristgerecht innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Im März und April nicht getätigte Meldungen sind spätestens jetzt nachzuholen.

Eintrag ins Wählerverzeichnis:

Dies ist besonders wichtig im Vorfeld der Kommunalwahlen am 13. September 2020: Hierfür wird ein aktuelles Wählerverzeichnis der Stadt Erkrath erstellt, dessen Grundlage das Melderegister bildet. Zum Stichtag 09. August 2020 werden im Wählerverzeichnis alle Personen eingetragen, die bei der Stadt Erkrath mit ihrer alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung gemeldet sind. Durch eine rechtzeitige Um – oder Anmeldung kann der neue Wahlbezirk bestimmt und die Wahlbenachrichtigung zugesendet werden.

Bei Fragen rund um das Thema Briefwahl und Wahlberechtigung steht das Team des Wahlamtes gerne zur Verfügung – entweder telefonisch unter 0211 2407 – 3204 oder – 3207 oder per Mail an wahlen@erkrath.de.

Weitere Informationen gibt es auch unter www.erkrath.de/wahlen

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