Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen einreichen

KREIS METTMANN.

Die Frist endet am 16. Juli

Für die Kommunalwahlen am 13. September ist der Kreis Mettmann in 33 Wahlbezirke eingeteilt. Für diese Wahlbezirke können Wahlvorschläge für die Vertretung des Kreises Mettmann bis zum 16. Juli, 18.00 Uhr, beim Kreiswahlleiter in Mettmann eingereicht werden.

Ebenfalls bis 16. Juli, 18 Uhr, können Wahlvorschläge für das Amt des Landrates eingereicht werden. Kurz nach Ablauf der Frist entscheidet der Kreiswahlausschuss über die Wahlvorschläge. Voraussetzungen für Wahlvorschläge und Details zu den Kreiswahlbezirken, finden sich auf der Homepage des Kreises Mettmann www.kreis-mettmann.de.

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