Verzicht auf Elternbeiträge im April 2020

Stadt Erkrath

Foto: RG

Verpflegungskosten entfallen ebenfalls

Die Stadt Erkrath wird im April keine Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen sowie offenen Ganztagsschulen erheben. Dies hat der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt einstimmig beschlossen. Grund hierfür ist das vom 15.03. bis 19.04.2020 geltende Betretungsverbot in den genannten Betreuungsformen.

Hierbei werden auch Eltern, deren Kinder die Notbetreuung in Anspruch nehmen, von der Beitragszahlung befreit. Für die beiden Wochen im März erfolgt dagegen keine Erstattung. Sollte für den Monat April bereits der Beitrag überwiesen worden sein, wird dieser von der Stadtkasse unaufgefordert verrechnet bzw. zurückerstattet. Eine Antragsstellung ist nicht erforderlich.

Auch Verpflegungskosten entfallen

Das Gleiche gilt für Essensgelder: Auch hier wird im April in städtischen Kindertagesstätten und offenen Ganztagsschulen auf die Erhebung verzichtet. In nicht städtischen Betreuungseinrichtungen entscheiden die jeweiligen Träger selbst über eine Erstattung der Kosten. Unterstützt werden zudem Personen aus der Kindertagespflege: Laufende Geldleistungen werden zur Sicherung der Tagespflegeangebote unabhängig von der aktuellen Betreuungslage weitergezahlt.

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