Verweilverbot auf Gerber- und Bernsauplatz

Archivbild vor der Brauhauseröffnung. Foto: Lutz Wulfestieg

Mit dem heute erschienen Amtsblatt hat die Stadt Erkrath eine Allgemeinverfügung nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erlassen, die auf Facebook bereits zu regen Diskussionen führt.

Über den Facebook-Account der Stadt Erkrath wurde folgender Post veröffentlicht:

Verweilverbot am Wochenende auf Bernsau- und Gerberplatz
Die Stadt Erkrath hat durch eine Allgemeinverfügung im Stadtteil Alt-Erkrath ein Verweilverbot für den Bernsauplatz sowie für den Gerberplatz erlassen. Dies gilt bis einschließlich Sonntag, den 09.05.2021, jeweils in der Zeit von freitags um 12:00 Uhr bis sonntags um 24:00 Uhr. Erlaubt bleibt der Aufenthalt in gewerblich genutzten Einrichtungen, das Warten vor solchen Einrichtungen für den Außer-Haus-Verkauf sowie der Besuch der Corona-Teststation am Gerberplatz. Auch die Überquerung der Plätze als Wegeverbindung für Passantinnen und Passanten ist weiterhin möglich.
„Dieses Verweilverbot wurde nötig, weil in den vergangenen Tagen und Wochen auf beiden Plätzen besonders am Wochenende immer wieder grobe Verstöße gegen das Kontakt- und Versammlungsverbot festgestellt wurden“, erklärt Carsten Döhr, Leiter des Erkrather Ordnungsamtes. „Bei den anhaltend hohen Inzidenzwerten in Erkrath sowie im gesamten Kreis Mettmann müssen wir solche wiederholten, großen Gruppenbildungen unterbinden“.

Die komplette Allgemeinverfügung, die heute im Amtsblatt veröffentlicht wurde, findet sich hier.

Reaktionen auf Facebook

Die ersten Kommentare bei Facebook ließen nicht lange auf sich warten. Die meisten reagieren mit Unverständnis auf die Verfügung. Hier einige Auszüge:
“Die Tische stehen weit genug auseinander. Das Ordnungsamt ist auch regelmäßig dort und hat keine Maßnahmen durchgeführt. Also war doch alles im grünen Bereich”
“Hoffentlich hat das Ordnungsamt genug Mitarbeiter, um die nun wieder folgenden privaten Treffen zu kontrollieren. So wird auch dem letzten Wirt die Existenz genommen”
Aber es gibt vereinzelt auch andere Meinungen, wie: “Das war abzusehen !!! Der Abstand wurde definitiv nicht eingehalten.”

Wie geht es nun für das Brauhaus weiter?

In der Anordnung steht: “Das Verweilen auf dem Bernsauplatz sowie auf dem Gerberplatz in Erkrath, Ortsteil Alt-Erkrath, wird in der Zeit von freitags um 12 Uhr bis sonntags um 24 Uhr untersagt. Der Geltungsbereich des Verweilverbotes ist auf dem anliegenden Lageplan schräg schraffiert dargestellt. Nicht dem Verweilen zugerechnet wird der Aufenthalt in gewerblich genutzten Einrichtungen sowie das Warten vor solchen Einrichtungen zum Zwecke des Erwerbs von Gütern oder von Dienstleistungen.”

Betrachtet man den von der Stadt veröffentlichten Lageplan, ist auch der Vorplatz des Brauhauses zum goldenen Handwerk betroffen. Gerade einmal vor acht Monaten eröffnet, steht das Brauhaus in der Pandemie vor immer neuen Herausforderungen. Wir haben mit Besitzer André Segin darüber gesprochen und werden morgen früh die Alternativen und Möglichkeiten, die nach der aktuellen Allgemeinverfügung fürs Brauhaus bleiben, veröffentlichen.

v.l. Betriebsführer Nils Basler und Inhaber André Segin kurz vor der Eröffnung. Foto: TB

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