Versuch des Cybergroomings zukünftig strafbar

Michaela Noll MdB, BERLIN

Bild: Michaela Noll MdB im Gespräch mit Familie Schultz aus Erkrath / Archivaufnahme Büro Noll - Fotograf: Tobias Koch (www.tobiaskoch.net)

Die CDU-Bundestagsabgeordnete Michaela Noll begrüßt die Änderung des Strafgesetzbuches, wonach zukünftig bereits der Versuch des sogenannten Cybergroomings strafbar ist.

Cybergrooming“ nennt man dieses gezielte Ansprechen von Kindern im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte. Michaela Noll: „Ob Instagram, TikTok oder YouTube – jeder Social-Media-Kanal, der die Möglichkeit bietet, Kommentare und Chatnachrichten zu schreiben, birgt für Kinder die Gefahr, Opfer sexueller Belästigung zu werden. Wir haben in dieser Sitzungswoche eine Änderung des Strafgesetzbuches beschlossen, mit der eine Versuchsstrafbarkeit bei Cybergrooming eingeführt wird. Auf Druck der Union war dieses Anliegen in den Koalitionsvertrag gekommen. Mit der Gesetzesänderung stärken wir die Ermittler, verhindern ggf. weitere Straftaten und schützen somit unsere Kinder. Wer versucht, sich auf diese Art an Kinder heran-zumachen, zeigt damit seinen Entschluss, Kinder zu täuschen oder ihnen schlimmeres anzutun.“

Nach geltendem Recht greift der Straftatbestand des Cybergroomings bisher nicht, wenn der Täter lediglich glaubt, auf ein Kind einzuwirken, tatsächlich aber mit einem Erwachsenen (beispielsweise Eltern oder Polizei) kommuniziert. Das wird sich nun ändern. Wir schaffen Versuchsstrafbarkeit und stärken eine wirksame Verfolgung der Täter. Des Weiteren wird der Straftatbestand der sexuellen Belästigung zukünftig nur noch von schwereren Sexualstraftaten und nicht von anderen Delikten mit schwererer Strafandrohung wie zum Beispiel der Körperverletzung verdrängt. Die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung soll dadurch stets im Schuldspruch zum Ausdruck kommen. Des Weiteren sollen Strafverfolgern, die in kinderpornographischen Foren ermitteln, unter engen Voraussetzungen mehr Möglichkeiten zugestanden werden.

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