Verstärkte Kontrollen in Advents- und Weihnachtsz

Symbolbild: Vorweihnachtliche Verkehrskontrollen der Polizei im Kreis Mettmann sollen Alkohol- und Drogenfahrten verhindern

Alle Jahre wieder… !, so kann man es auch sagen, wenn die Polizei im Kreis Mettmann in diesem Jahr wieder einmal unter dem bekannten Slogan: “Wenn statt der Rute die Polizeikelle winkt !”, vor den Folgen von Alkohol- und Drogenfahrten in der Advents- und Weihnachtszeit warnt.

Denn alle polizeilichen Erfahrungen der vergangenen Jahre bestätigten leider immer wieder erneut, dass Advents- und Weihnachtsfeierlichkeiten ständig zu erhöhtem Alkoholkonsum bei Fahrzeugführern jeden Alters und Geschlechts im Straßenverkehr führen.

In diesen Tagen finden in vielen Firmen, Behörden, Vereinen und Gesellschaften wieder verstärkt die alljährlichen Weihnachts- und Jahresabschlussfeiern statt. Gleichzeitig ist es die Zeit der großen und kleinen Weihnachtsmärkte. Zur “Gemütlichkeit” gehören dabei erfahrungsgemäß auch immer wieder Glühweine, Grogs und andere alkoholische Köstlichkeiten dazu, die erst “so richtig Stimmung aufkommen lassen” !

Leider vergessen dabei in jedem Jahr viele Verkehrsteilnehmer vor, während und nach solchen Aktivitäten zu bedenken, wie sie später einen sicheren Heimweg antreten wollen. Die polizeilichen Erfahrungen zeigen, dass sich in diesen Situationen leider immer wieder unvernünftige Kraftfahrer ans Steuer ihrer Fahrzeuge setzen, obwohl sie zuvor in nicht unerheblichem Maß Alkohol oder auch andere Drogen zu sich genommen haben.

Wenn dann auf der Fahrt statt der weihnachtlichen Rute plötzlich die polizeiliche Kelle winkt, folgt das “böse Erwachen”. Noch viel schlimmer ist es bestellt, wenn eine solche Fahrt in einem folgenschweren Unfall mit Personen- oder auch erheblichen Sachschäden endet.

Die negativen Erfahrungen der Polizei in den vergangenen Jahren sind Anlass für die Kreispolizei, auch in diesem Jahr wieder in verstärktem Maß Alkohol- und Drogenkontrollen in der Advents- und Weihnachtszeit durchzuführen. Diese finden nicht nur in Abend- und Nachtstunden statt, sondern zu allen Tageszeiten, in denen mit Alkohol- und Drogenfahrten aus Anlass von vorweihnachtlichen Feiern aller Art zu rechnen ist. Auch morgendliche Kontrollen, zur Überprüfung von Fahrzeugführern auf Restalkohol und Drogenkonsum, sind in diesen Tagen keine Seltenheit. Da kann es dann selbst im Berufsverkehr, nach allgemeinem Arbeitsschluss und dem möglichen Ende betrieblicher Feiern, zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommen, wenn die Polizei gezielt Fahrzeugführer überprüft. Dafür bittet die Polizei bereits im Vorfeld um Verständnis, denn all diese Maßnahmen dienen dazu, dass alle Bürgerinnen und Bürger des Kreises Mettmann eine hoffentlich ruhige und sichere Weihnachtzeit erleben können – auch im Straßenverkehr.

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