Beinahe täglich finden Verkehrsunfallfluchten auf den Straßen im Kreis Mettmann statt.
Die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (“Flucht”) liegt damit auf hohem Niveau und ist in den letzten Jahren kontinuierlich ansteigend. Nach jedem vierten Verkehrsunfall entfernt sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort. Aus diesem Grund veröffentlichen wir ausgewählte aktuelle Fälle von unerlaubtem Entfernen vom Unfallort in werktäglicher Sammelmeldung, mit der Bitte um Veröffentlichung der Taten im Rahmen redaktioneller Möglichkeiten. Komplettieren wollen wir diese Meldungen auch mit Erfolgen in der Aufklärung aktueller Fälle.
--- Erkrath ---
Am Dienstagmorgen, 15. Juni 2021, kam es im Kreuzungsbereich Schimmelbuschstraße / Hildener Straße / Trills in Erkrath-Hochdahl zu einer Verkehrsunfallflucht. Gegen 07:40 Uhr befuhr ein bisher unbekannter Rennradfahrer die Schimmelbuschstraße in Richtung Bergische Allee. In Höhe der Kreuzung Hildener Straße / Trills überfuhr er bei Rotlicht den Kreuzungsbereich, ohne auf ein 10-jähriges Mädchen zu achten, welche die Schimmelbuschstraße in Richtung Trills an der dortigen Fußgängerfurt bei Grünlicht überquerte. Der Mann touchierte das Mädchen, welches daraufhin zu Boden stürzte und sich leicht verletzte. Ohne sich um das verletzte Kind zu kümmern, entfernte sich der Unfallverursacher auf seinem Rennrad in Richtung Bergische Allee. Zeugen versorgten das Kind und informierten folgerichtig die Polizei.
Der Mann kann folgendermaßen beschrieben werden:
- circa 30-40 Jahre alt
- sportliche Figur
- lockige Haare
- bekleidet mit einer schwarzen Radlerhose mit einem pinken Streifen auf der einen und einem blauen Streifen auf der anderen Seite und einem schwarz-weißen Helm
- führte ein weißes Rennrad mit sich
Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Erkrath, Telefon 02104 / 9480-6450, jederzeit entgegen.
— Hinweise und Tipps der Polizei —
Aus gegebenem Anlass gibt die Kreispolizeibehörde Mettmann folgende Ratschläge zum Thema Verkehrsunfallflucht:
- Melden Sie Verkehrsunfallfluchten unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle (auch über Notruf 110).
- Belassen Sie das Fahrzeug wenn möglich unverändert am Unfallort.
- Vermeiden Sie die Beseitigung oder Veränderung von Unfallspuren. Selbst kleinste Lacksplitter, Glasreste, etc. können für die polizeilichen Ermittlungen von Bedeutung sein. Fertigen Sie wenn möglich eigene Fotos von der Unfallsituation und vorgefundenen Spuren, wenn Veränderungen eintreten könnten oder unvermeidlich sind.
- Merken Sie sich Angaben zu Hinweisgebern und Zeugen, schreiben Sie sich deren Personalien und Erreichbarkeiten auf.
- Geben Sie konkrete Hinweise auf ein flüchtiges Fahrzeug oder zum flüchtigen Unfallverursacher gleich mit erster Meldung an die Polizei weiter - nur so sind schnelle Fahndungsmaßnahmen der Polizei Erfolg versprechend.
- Werden Sie Zeuge einer Verkehrsunfallflucht, kontaktieren Sie bitte sofort die Polizei (auch über 110) und geben dabei möglichst viele präzise Angaben zum flüchtigen Fahrzeug (Kennzeichen, Hersteller, Fahrzeugtyp, Fahrzeugfarbe, besondere Merkmale), zur Fluchtrichtung und zum Fahrzeugführer weiter, verbunden mit ihren eigenen Personalien und Erreichbarkeiten.
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