Tests sind der richtige Schritt

IHK Düsseldorf

Foto: Peggy Choucair / Pixabay

„Die ab Montag (29. März) gültige Corona-Schutzverordnung setzt die richtigen Prioritäten, indem sie Schnell- und Selbsttests größere Bedeutung einräumt. Das ermöglicht einerseits vertretbare Öffnungen in allen Kommunen und leistet andererseits durch die höhere Zahl von Testungen einen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge“, ist IHK-Hauptgeschäftsführer Gregor Berghausen überzeugt.

Die aktualisierte Verordnung ziehe zwar die sogenannte Notbremse, biete aber auch Kreisen und kreisfreien Städten mit Inzidenzwerten über 100 Spielräume. So können dort – sofern es vor Ort ein ausreichendes Angebot für kostenlose Bürgertestungen gibt – unter anderem die Einzelhändler sowie körpernahe Dienstleister unter Auflagen wie begrenzter Kundenzahl und Terminvereinbarung öffnen, sofern Kunden einen bestätigten, tagesaktuellen negativen Schnell- oder Selbsttests vorlegen. In Kommunen mit einer Inzidenz von unter 100 ist dies weiterhin auch ohne Testvorlage möglich.

„Bitter ist, dass Gastronomie, Hotellerie oder Freizeitwirtschaft dabei weiter auf der Strecke bleiben. Denn auch Restaurantbetreiber oder Veranstaltungsagenturen haben wirksame Hygienekonzepte entwickelt und können in der Kombination mit Testungen einen sicheren Betrieb gewährleisten. Daher hätten wir uns beispielsweise für die Außengastronomie mehr erhofft“, so Berghausen. Die IHK setzt nun darauf, dass im Zuge der angekündigten Corona-Modellkommunen auch der Kreis Mettmann und die Stadt Düsseldorf zum Zuge kommen. „Die Modellkommunen sind das richtige Signal, um Innovationen als Instrument im Umgang mit der Pandemie einzuführen. Das Neanderland, aber auch die Landeshauptstadt sind bestens vorbereitet, um ein solches Pilotprojekt zum Erfolg zu führen“, so Berghausen abschließend. 

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