Sofortprogramm Innenstadt: Jetzt um Förderung bewerben

Stadt Erkrath

Bahnstraße Foto: tb/Archiv

Gewerbetreibende auf der Bahnstraße können sich bis 21. Mai 2021 bewerben


Ab sofort können sich interessierte Gewerbetreibende sowie Gründerinnen und Gründer eines Ladenlokals auf der Bahnstraße in Alt-Erkrath um eine Förderung aus dem „Verfügungsfonds Anmietung“ des Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in NRW 2020 (kurz: Sofortprogramm Innenstadt) bewerben. Dabei wird die ursprüngliche Kaltmiete für die Dauer von maximal zwei Jahren um 80 Prozent reduziert. Die Bewerbungsfrist endet am 21.05.2021.

Die Bahnstraße stellt für Alt-Erkrath das Zentrum des stadtteileigenen Stadtkerns dar. Hier finden sich vor allem kleinteilige Angebotsstrukturen von Handel, Dienstleistung und Gastronomie. Vorhandene Leerstände in diesem Bereich sollen nun durch das Sofortprogramm behoben werden. So wird neuen, attraktiven und vor allem frequenzbringenden Angeboten eine Startchance gegeben und die Bahnstraße als Einkaufsstraße nachhaltig belebt.

Kriterien zur Gewährung der Förderung

Als Unterstützung für Gewerbetreibende wird bei der Anmietung eines leerstehenden Ladenlokals die ursprüngliche Kaltmiete für die Dauer von maximal zwei Jahren um 80 Prozent reduziert. Das bestreffende Ladenlokal muss sich hierfür jedoch innerhalb des Konzentrationsbereiches zwischen Bahnstraße 16 und Kreuzstraße befinden. Zudem müssen die Ladenöffnungszeiten an die umliegenden Geschäfte angelehnt sein und mindestens 25 Stunden an fünf Tagen pro Woche gewährleisten. Auch ein Beitrag zur Belebung und Vielfältigkeit der bereits vorhandenen Handelslage ist gewünscht.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Vergnügungsstätten, Spielhallen, Wettbüros, Shisha-Bars, sogenannte „Billiganbieter“ und “Ein-Euro-Läden“ oder Einrichtungen ähnlicher Art. Die gesamten Förderkriterien und das entsprechende Antragsformular sind unter www.erkrath.de/sofortprogramm-innenstadt abrufbar. Die Stadt Erkrath tritt im Förderzeitraum als Vermieterin gegenüber dem Antragstellenden auf. Nach Ablauf der Förderung ist ein weiterführender Mietvertrag mit dem entsprechenden Eigentümer der Immobilie auszuhandeln.

Für Rückfragen steht die städtische Wirtschaftsförderung telefonisch unter 0211 2407-2016 oder per Mail an wirtschaftsfoerderung@erkrath.de zur Verfügung.

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