Silvester: Böllerverbot auch am Römerweg

Stadt Erkrath

Symbolbild Feuerwerk: DeltaWorks, Pixabay

Um im Sinne des Infektionsschutzes an Silvester eine Gruppenbildung an beliebten Plätzen zum Abbrennen von Feuerwerk zu verhindern, wurde am 18.12.2020 in einer Allgemeinverfügung ein „Böllerverbot“ in bestimmten Bereichen erlassen.

Dies bezog sich zunächst auf den innerörtlichen Kern von Alt Erkrath, den Neuenhausplatz in Unterfeldhaus sowie den Hochdahler Markt und
den Europaplatz in Hochdahl. Nun wurde die Allgemeinverfügung um einen weiteren Bereich ergänzt: Auch auf dem Römerweg und an den unmittelbar angrenzenden Feldern zwischen der Stadtgrenze zu Düsseldorf im Westen und der Einmündung in die Hochdahler Straße im Osten darf an Silvester kein Feuerwerk oder andere Pyrotechnik abgebrannt werden.

„Der Römerweg ist durch seinen schönen Ausblick normalerweise ein beliebter Ort für Feuerwerk“, erklärt Bürgermeister Christoph Schultz. „Aber in diesem Jahr müssen wir verhindern, dass sich viele Personen ohne Sicherheitsabstand dort einfinden. Daher wurde dieser Bereich zum Schutz aller Bürgerinnen und Bürger zusätzlich in die Allgemeinverfügung aufgenommen.“ Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage der Stadt Erkrath im Amtsblatt einsehbar

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