Reduzierte Gästezahlen bei Trauungen

Stadt Erkrath

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen im Stadtgebiet muss auch die zulässige Anzahl an Gästen bei Eheschließungen an die gültige Coronaschutzverordnung angepasst werden. Demnach können an Trauungen im Trauzimmer des Erkrather Standesamtes neben dem Brautpaar nur noch maximal vier Gäste teilnehmen. Bei Eheschließungen im großen Sitzungssaal des Rathauses sind dagegen bis zu acht Begleitpersonen möglich. Die Regelungen betreffen auch Außentrauungen in örtlichen gastronomischen Betrieben, bei denen inklusive Brautpaar maximal zehn Personen anwesend sein dürfen.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*