Polizei bittet um Hinweise

Polizei Mettmann

Symbolbild: Speziell ausgebildete Ermittlerinnen und Ermittler aus den Verkehrskommissariaten der Direktion Verkehr im Kreis Mettmann klären Verkehrsunfallfluchten und hoffen dazu auf Zeugenhinweise

Bereits am 31. Dezember 2019 sind bei einem Verkehrsunfall an der Erkrather Straße zwei Autos von einem flüchtigen Verkehrsteilnehmer beschädigt worden.

Gegen 19:55 Uhr war der Fahrer eines bislang unbekannten roten Autos mit überhöhter Geschwindigkeit aus Unterfeldhaus kommend über die Erkrather Straße gefahren. Dabei geriet das Auto in den Gegenverkehr, wo es den schwarzen Mercedes einer 58-jährigen Erkratherin touchierte, wobei der linke Außenspiegel des Mercedes abgefahren wurde. Der Außenspiegel wurde durch die Luft geschleudert und landete auf dem weißen Mercedes einer 49-jährigen Erkratherin, die hinter der 58-Jährigen hergefahren war. An beiden Mercedes entstand ein Sachschaden in geschätzter Gesamthöhe von rund 5.500 Euro. Bis heute liegen der Polizei leider keine weiteren Informationen zu dem Unfallverursacher vor, der sich nach dem Unfall entfernt hatte, ohne eine Schadensregulierung zu ermöglichen. Daher bittet die Polizei um Zeugenhinweise, um diese Unfallflucht aufklären zu können.

Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Erkrath, Telefon 02104 / 9480-6450, jederzeit entgegen.

Aus gegebenem Anlass gibt die Kreispolizeibehörde Mettmann folgende Ratschläge zum Thema Verkehrsunfallflucht:
  • Melden Sie Verkehrsunfallfluchten unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle (auch über Notruf 110).
  • Belassen Sie das Fahrzeug wenn möglich unverändert am Unfallort.
  • Vermeiden Sie die Beseitigung oder Veränderung von Unfallspuren. Selbst kleinste Lacksplitter, Glasreste, etc. können für die polizeilichen Ermittlungen von Bedeutung sein. Fertigen Sie wenn möglich eigene Fotos von der Unfallsituation und vorgefundenen Spuren, wenn Veränderungen eintreten könnten oder unvermeidlich sind.
  • Merken Sie sich Angaben zu Hinweisgebern und Zeugen, schreiben Sie sich deren Personalien und Erreichbarkeiten auf.
  • Geben Sie konkrete Hinweise auf ein flüchtiges Fahrzeug oder zum flüchtigen Unfallverursacher gleich mit erster Meldung an die Polizei weiter – nur so sind schnelle Fahndungsmaßnahmen der Polizei Erfolg versprechend.
  • Werden Sie Zeuge einer Verkehrsunfallflucht, kontaktieren Sie bitte sofort die Polizei (auch über 110) und geben dabei möglichst viele präzise Angaben zum flüchtigen Fahrzeug (Kennzeichen, Hersteller, Fahrzeugtyp, Fahrzeugfarbe, besondere Merkmale), zur Fluchtrichtung und zum Fahrzeugführer weiter, verbunden mit ihren eigenen Personalien und Erreichbarkeiten.

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