Photovoltaik-Freiflächenanlagen für Erkrath

CDU Erkrath

Symbolbild: PublicDomainPictures/ Pixabay

Die CDU-Fraktion beantragt für den PLUV am 03. März 2020 den Tagesordnungspunkt „Photovoltaik-Freiflächenanlagen für Erkrath“.

“Sowohl auf städtischen Gebäuden, auf Gebäuden der Stadtwerke und auf privaten Gebäuden befinden sich in Erkrath bereits eine Vielzahl von Photovoltaik-Anlagen”, schreibt Fraktionsvorsitzender Wolfgang Jöbges in seinem Antrag.

“Der Markt für Photovoltaikanlagen hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert. Dies führt erfreulicherweise dazu, dass Photovoltaikanlagen zwischenzeitlich sogar wirtschaftlich ohne EEG-Zuschüsse betrieben werden können. Dies gilt insbesondere für Anlagen, welche auf Freiflächen installiert werden. Es gibt die Möglichkeit, Anlagen bis zu 750 KWp zu installieren, womit ca. 250 Haushalte mit Energie versorgt werden können.

Die CDU beauftragt die Verwaltung daher zu untersuchen, wo auf städtischen Flächen Planungsrecht für Photovoltaik-Freiflächenanlagen 750 KWp geschaffen werden kann.

“Die Stadtwerke Erkrath haben bereits durch eine Beteiligung Anteile an der TEE erworben, welche sowohl Windkraftanlagen als auch Photovoltaik-Anlagen deutschlandweit installiert. Die CDU-Fraktion hat sich auf ihrer Klausurtagung ausführlich mit dem Thema Klimaschutz und CO2-Reduzierung beschäftigt. Wir halten es für geboten, auch in Erkrath sichtbar dafür zu sorgen, dass Anteile des in Erkrath benötigten Stroms auch vor Ort durch regenerative Anlagen produziert wird”, so Jöbges.

Weiter heißt es in dem Antrag: “Bereits in der Vergangenheit war das Blockheizkraftwerk in Hochdahl Vorreiter im Bereich von effizienter Energiegewinnung. Der weitere Ausbau von Photovoltaik, Wasserkraft und Windkraft ist aber unverzichtbar. Dies gilt umso mehr, da die Erzeugungskosten zwischenzeitlich weniger als die Hälfte von Erzeugungskosten in Atomanlagen betragen.

Deutschland hat durch den Ausstieg aus der Atomenergie bis 2022, welcher spätestens nach Tschernobyl und Fukushima alternativlos ist, Probleme, die Klimaschutzziele im Energiesektor zu erreichen. Man musste sich jedoch entscheiden, ob man das unkalkulierbare Risiko von Störfällen bei AKW`s und die ungelösten Probleme bei der Entsorgung weiterhin hinnehmen wollte und lieber durch den Verzicht auf Atomkraft eine Reduzierung der CO2-Emissionen nicht in dem erforderlichen Geschwindigkeit durchsetzen können wird. Deshalb ist es derzeit noch notwendig, Braunkohle- und Steinkohle-Kraftwerke für die Abdeckung der Lastspitzen zu betreiben, wobei der Ausstieg auch in diesem Bereich für 2038, ggfs. schon 2035, beschlossen ist. Unter Berücksichtigung dieser Umstände können wir uns in Erkrath nicht verschließen, aktiv an der Erzeugung regenerativer Energie mit zu wirken.

Für eine 750 KWp Anlage wird eine Freifläche von unter einem Hektar benötigt. In Frage kommen u.a. Flächen, wie z.B. Streifen neben Autobahnen, unter Freileitungen, Brachflächen oder auch sonst nicht nutzbare Flächen. Untersuchungen und praktische Beispiele haben ergeben, dass unter diesen Freiflächenanlagen exzessive Bewirtschaftung möglich ist. Selbst bei lediglich Bewuchs mit Gräsern und Kräutern lässt sich durch Untersuchungen feststellen, dass nach zwei bis drei Jahren die Artenvielfalt der Pflanzen, der Insekten und anderer Tiere zunimmt.”

Die CDU schlägt vor, dass die Verwaltung bevorzugt Flächen untersucht, welche sich im Eigentum der Stadt Erkrath oder der Stadtwerke Erkrath GmbH befinden. “Der nächste Schritt”, so Jöbges abschließend, “wird die Auswahl von Flächen und die Schaffung von Planungsrecht sein. Die Anlagen könnten dann durch die Stadtwerke Erkrath GmbH betrieben werden. Hierfür sind bereits teilweise im Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erkrath GmbH Mittel vorhanden. Darüber hinaus sind Freiflächenanlagen auch ohne eine Einspeisevergütung zwischenzeitlich wirtschaftlich zu betreiben.”

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