Öffentlich Auslegung des Bebauungsplans zum Schulzentrum Sandheide

Stadt Erkrath

Abbildung Bebauungsplan H57 Schulzentrum Sandheide

Der Rat der Stadt Erkrath hat in seiner Sitzung am 24.09.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan zum Schulzentrum Sandheide gefasst (wir berichteten).

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a Baugesetzbuch als Bebauungsplan
der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Ziel der Planung ist es, für die städtischen Grundstücke die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Neubau der Grundschule Sandheide sowie des „Förderzentrums Mitte – Standort Erkrath“ des Kreises Mettmann zu schaffen. Die beiden Schulen sollen gemeinsam an diesem Standort errichtet werden, sodass hier das „Schulzentrum Sandheide“ entsteht.

Öffentliche Auslegung der Planunterlagen

Im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens findet die öffentliche Auslegung aller Planunterlagen in der Zeit vom 23.10. bis einschließlich 23.11.2020 statt. Die Unterlagen sind unter www.erkrath.de/bauleitplanung in der Rubrik „Bauleitpläne im Verfahren“ online einsehbar. Darüber hinaus können die Planunterlagen beim Fachbereich Stadtplanung · Umwelt · Vermessung, Schimmelbuschstraße 11-13, 40699 Erkrath, 2. Etage, Zimmer 300 während der Dienststunden eingesehen werden. Um Terminvereinbarung unter 0211-2407-6101 oder -6112 wird gebeten.
Dabei sind die Infektionsschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der CoronaPandemie zu beachten.

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