Neuer Erlass zu kontaktreduzierenden Maßnahmen

Stadt Erkrath

Symbolbild - Foto: PublicDomainPictures / Pixabay

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW hat weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie beschlossen. Auf dieser Grundlage erlässt die Stadt Erkrath am 17. März 2020 eine Allgemeinverfügung, die am Tag darauf in Kraft tritt.

Kontaktreduzierende Maßnahmen in Restaurants und Gaststätten

Nach der Schließung von Institutionen, Versammlungsstätten, Sport- und Freizeitvereinen sowie Kultureinrichtungen regelt die Verfügung die strengen Auflagen für die weitere Öffnung von Restaurants und Gaststätten sowie die Bewirtung von Gästen in Hotels:

  • Registrierung von Besuchern mit ihren Kontaktdaten
  • ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Tischen 
  • Aushänge mit Hinweisen zu Hygienemaßnahmen 
  • Reglementierung der Besucherzahl je nach Raumgröße 
  • maximal sechs Personen an einem Tisch

Den gesamten Inhalt des Erlasses der Landesregierung finden Sie hier.

Schließungen und Weiterführung

Der erste Feierabendmarkt in Erkrath am 22. April 2020 muss abgesagt werden. Des Weiteren bleibt auch das Stadtarchiv bis zu den Osterferien geschlossen. Die Wochenmärkte bleiben geöffnet. Jedoch ist hier ebenso wie in allen anderen Läden zu beachten, dass der Aufenthalt auf die Deckung des dringenden oder täglichen Bedarfes ausgerichtet sein sollte.

Beiträge in der Kinderbetreuung

Eltern und Alleinerziehende, die ihre Kinder aktuell nicht in die Kinderbetreuung geben können, bekommen die Beiträge anteilig erstattet. Auch die Tagespflegepersonen erhalten eine angepasste Entgeltfortzahlung.

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