Neubauten an der Düsseldorfer Straße

Symbolbild Baustelle: MichaelGaida, Pixabay

50 Wohneinheiten in drei Gebäudekomplexen sollen künftig an der Düsseldorfer Straße (Höhe Hausnummer 1) gebaut werden.

Um in die weiteren Planungen einsteigen zu können, beantragte der Investor einen Bauvorentscheid. In der vergangenen Sitzung des Planungsausschusses gab es jedoch Diskussionsbedarf bezüglich des Vorhabens. So fragte sich Uli Schimschock (SPD), welche Art Wohnungen dort entstehen sollen. „Handelt es sich auch um sozialen und preisgedämpften Wohnraum?“, so der Sozialdemokrat. Eine Frage, die von Seiten der Verwaltung nicht mit Gewissheit beantwortet werden konnte. „Wir gehen nicht davon aus, werden den Investor aber nochmal ansprechen“, hieß es von der Verwaltungsbank.

Auch die Grünen gaben sich mit den Ausführungen der Verwaltung nicht zufrieden. „Nur jetzt besteht die Möglichkeit, den Investor zu bewegen sozialen Wohnraum zu schaffen“, argumentierte Peter Knitsch, der ein Bebauungsplanverfahren anregen wollte. „Bei einem Vorhaben dieser Größe muss ein gewisser Anteil für Sozialwohnraum geschaffen werden. Auch die Klimarichtlinien sollten beachtet werden. In dem Bereich stehen beispielsweise einige prächtige Bäume von bis zu 15 Meter Höhe, die es zu schützen gilt.“

Unterstützung bekam Knitsch von Seiten der BmU. Bernhard Osterwind gab an, dass in der Vergangenheit versäumt wurde, einen Grundsatzbeschluss für solche Vorhaben zu fassen. „Wir machen grundsätzlich Fehler, wenn es darum geht, wie mit solchen Anträgen umgegangen wird. Ab einer bestimmten Größenordnung muss ein Prozentsatz an sozialem und preisgedämpften Wohnraum entstehen“, so Osterwind, der ebenfalls planungsrechtliche Schritte einleiten wollte. „Sonst haben wir diesbezüglich keinen Einfluss mehr. Außerdem ermöglicht ein solches Verfahren, dass sich auch die Bürger beteiligen können.“

Von Seiten der CDU gab es keine Bedenken. „Wir werden dem Antrag zustimmen“, so Wilfried Schmidt. Dafür gab der Technische Beigeordnete Fabian Schmidt zu bedenken, dass – sollten planungsrechtliche Schritte eingeleitet werden- städtebauliche Gründe erkennbar sein müssen. „Sonst sind wir schnell bei einer gerichtlichen Überprüfung.“ Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung beantragten BmU und Grüne gemeinsam, planungsrechtliche Schritte gegen das Verfahren einzuleiten. Der Antrag wurde mehrstimmig von CDU und SPD abgelehnt.

Wissenswertes: Der Antragsteller plant 50 Wohneinheiten in drei Gebäudekomplexen plus Tiefgarage. Die geplante Bauweise soll sich an den Nachbargrundstücken orientieren und zwischen fünf und sieben Geschossen plus Staffelgeschoss erhalten. Der sich im Süden befindliche Park wird von dem Bauvorhaben nicht beeinflusst. Nähere Ausführungen sind im Ratsinformationssystem der Stadt Erkrath nachzulesen.

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