Landrat will Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision prüfen

KREIS METTMANN.

Nach Abweisung der Klage gegen die CO-Pipeline durch das Oberverwaltungsgericht

Mit seinem Urteil von Montag hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster die Klagen mehrerer vom Kreis Mettmann unterstützter Privatkläger gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung zur Errichtung und zum Betrieb der durch das Kreisgebiet verlaufenden CO-Pipeline abgewiesen.

In der mündlichen Urteilsbegründung des OVG heißt es, die Klagen seien unbegründet, der angegriffene Planfeststellungsbeschluss sei weder aufzuheben noch für rechtswidrig und nicht vollziehbar zu erklären.

Eine Revision gegen das Urteil hat das OVG nicht zugelassen. Allerdings hat Landrat Thomas Hendele bereits angekündigt, gegen die Nichtzulassung gemeinsam mit den Privatklägern Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen zu wollen. Hendele: “Wir sind natürlich maßlos enttäuscht, und wir haben auch nicht verstanden, wie sich der Senat mit unseren Sachvorträgen auseinandergesetzt hat. Mit dem heutigen Urteil ist die juristische Auseinandersetzung keineswegs zuende. Wir kämpfen weiter an der Seite der Privatkläger. Wichtig ist, dass niemand befürchten muss, dass die Pipeline kurzfristig in Betrieb geht.”

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