Lärmschutz an Bahngleisen erst 2024

Dr. Stefan Reichling (DB Netze). Foto: RG

Die Nachricht, dass die Lärmsanierung statt 2022 erst 2024 stattfinden wird, enttäuschte die Ausschussmitglieder.

Im Ausschuss für Umwelt und Planung stellte Stefan Reichling, Teamleiter im Bereich Lärmsanierung bei der DB Netz AG, die geplanten Lärmsanierungen vor. “Dass die Maßnahmen nun zwei Jahre nach hinten geschoben werden, ist enttäuschend”, äußerte sich Bernhard Osterwind von der BmU. Rund vier Kilometer Lärmschutzwände sollen auf Erkrather Stadtgebiet an besonders lärmbelasteten Abschnitten errichtet werden. Möglich ist das durch ein freiwilliges Programm des Bundes, das die Lärmsanierung auf Bestandsstrecken fördert.

Der verspätete Baubeginn hat zum einen etwas mit besonderen Gegebenheiten in Erkrath zu tun und ist zum anderen damit zu erklären, dass Baumaßnahmen bei der Bahn drei Jahre im Voraus angemeldet werden müssen, damit sie in den Fahrplänen angemessen berücksichtigt werden können. Stefan Reichling erläutert über eine Powerpoint-Präsentation die anstehenden Maßnahmen, erklärt den Ausschussmitgliedern was unter Sonderbauwerken zu verstehen ist und warum die Maßnahmen nun erst in 2024 stattfinden. Sonderbauwerke werden an Eisenbahnbrücken errichtet. Zum einen reicht der Platz oft nicht, um die Lärmschutzwände auf der Brücke zu errichten, zum anderen wäre die Traglast für die meisten Brücken zu hoch. Probleme gab es bei der Planung entlang der Strecke auch mit der Entwässung. “In der zweiten Jahreshälfte erfahren wir, ob die Maßnahmen 2024 durchgeführt werden können”, erklärt Reichling.

Die Wände sind – je nach Standort und Anforderungen – 2 bis 3 Meter hoch und werden so nach wie möglich am Gleisbett gebaut. Dort entfalten sie, so Reichling, den höchsten Schallschutz. Je nach Standort können alternativ auch Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden, wie zum Beispiel Schallschutzfenster, zum Einsatz kommen. Bevor es für die Anwohner leiser wird, kann es kurzfristig während der Bauarbeiten erst einmal deutlich lauter werden. “Dort wo es für Anwohner möglicher Weise sehr belastend wäre, kann die vorübergehende Unterbringung in Hotels erfolgen”, kündigt Reichling an, dass es bei der Bahn auch dafür bereits Lösungen gibt.

“Wäre es möglich, dass neu entstehende Wohngebiet Wimmersberg noch mit zu berücksichtigen? Bisher war dort ja Gewerbegebiet, sodass es in der Betrachtung der Lärmbelastung nicht vorkommt”, möchte Detlef Ehlert wissen. Das Bundesprogramm sieht jedoch eine Förderung nur für Bauwerke vor, die vor 2015 gebaut wurden oder Gebiete, deren Bebauungsplan vor 2015 beschlossen wurde.

Stefan Reichlings Ausführungen war zu entnehmen, dass die Ausführung der Maßnahmen für 2024 seitens der Deutschen Bahn noch nicht bestätigt ist. Er in der zweiten Jahreshälfte wird man in Erkrath wissen, ob der Termin fest ist oder ob sich die Maßnahmen wohl möglich noch einmal verschieben werden.

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