Kreis entlastet Städte um 11,2 Millionen Euro

Kreis Mettmann

Foto: blende12 / Pixabay

In der Kreistagssitzung am Montag (14. Dezember) haben Landrat Thomas Hendele und Kreisdirektor und -kämmerer Martin M. Richter für das kommende Jahr einen Nachtragshaushaltsplan eingebracht.

„Die Corona-Krise hat nicht nur unser Leben auf den Kopf gestellt, sondern hat auch viele finanziellen Dispositionen, die wir mit dem im Dezember 2019 verabschiedeten Doppelhaushalt 2020/2021 getroffen haben, schlicht über den Haufen geworfen“, erklärt Hendele.

Negativ schlagen vor allem die erheblichen Mehraufwendungen, die unmittelbar aus der Bewältigung der Krise resultieren, zu Buche: Sachkosten für Schutzkleidung, für die IT-Ausstattung der Arbeitsplätze, Umbau- und Mietkosten und vieles andere mehr. Hinzu kommen die Personalkosten für zusätzlich eingestellte Mitarbeiter sowohl im Gesundheitsamt als auch beim Bevölkerungsschutz, für das Bürgertelefon und für die Bewältigung des Publikumsverkehrs.

Aber es gibt auch positive Auswirkungen, und die resultieren insbesondere aus der Bundes – und Landespolitik. „Ohne die staatlichen Hilfen von Bund und Land wären die kommunalen Haushalte schlicht untergegangen, wäre ein finanzielles Chaos über uns hereingebrochen“, konstatiert Thomas Hendele.

Drei Faktoren stellt Kreiskämmerer Martin M. Richter besonders heraus: „Rückwirkend zum 1. Januar 2020 ersetzt der Bund nicht mehr 49 Prozent, sondern 74 Prozent der Kosten der Unterkunft und entlastet damit den Kreis als Sozialhilfeträger.

Durch den Ausgleich der Gewerbesteuerausfälle der städtischen Haushalte ergibt sich sowohl im Jahr 2020 als auch in den Jahren 2021 und 2022 mittelbar eine positive Wirkung für den Kreishaushalt. Wäre dieser Ausgleich unterblieben, hätten wir deutlich geringere Umlagegrundlagen erlitten und hätten diese durch einen erhöhten Hebesatz der Kreisumlage ausgleichen müssen.

Die dritte zu nennende Maßnahme ist die Isolierung der coronabedingten Belastungen. Das Land NRW hat uns die Möglichkeit eröffnet, die auflaufenden Belastungen – und das sind sowohl Mehraufwendungen als auch Ertragsminderungen – isoliert zu bilanzieren und dann entscheiden zu können, in welchem Zeitraum wir sie abschreiben.“

Per Saldo ist es dem Kreis jedenfalls für das Jahr 2021 möglich, mit dem Nachtragshaushalt den Kreisumlagebedarf auf 402,1 Millionen Euro zu senken und damit die Städte um 15,8 Millionen Euro entlasten.

Gegenzurechnen sind allerdings Mehrbelastungen in Höhe von insgesamt 4,6 Millionen Euro für die Berufskollegs sowie bei den Teilkreisumlagen für die Förderschulen, Förderzentren und Kindergärten des Kreises.

Unter dem Strich verbleibt aber eine Entlastung der Städte um 11,2 Millionen Euro. Zwar ergibt sich wegen der aktualisierten Umlagegrundlagen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz für Haan und Monheim eine Mehrbelastung, und in Langenfeld übersteigen die Mehrbelastungen für die Berufskollegs und die Förderschulen die Ersparnis bei der Kreisumlage – alle anderen Städte jedoch dürfen sich über eine Minderbelastung freuen:

Erkrath: – 0,41 Mio. Euro/ Haan: + 1,44 Mio. Euro/ Heiligenhaus: – 0,35 Mio. Euro/ Hilden: – 2,07 Mio. Euro/ Langenfeld: + 0,38 Mio. Euro/ Mettmann: – 0,36 Mio. Euro/ Monheim: + 1,19 Mio. Euro/ Ratingen: – 10,07 Mio. Euro/ Velbert:  – 0,70 Mio. Euro/ Wülfrath: – 0,25 Mio. Euro

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