Integrationsrat nicht beschlussfähig

Leere Sitzplätze bei der vergangenen Integrationsratssitzung Foto: TK

Mit einer viertelstündigen Verspätung stiegen die Mitglieder des Integrationsrates in ihre vergangene Sitzung ein. Das Bild, das sich den Anwesenden bot, rief jedoch Ernüchterung hervor. Die Anzahl der Teilnehmer war überschaubar.

Und so musste Stefan Freiberg- Fachbereichsleiter Soziales- die nicht erreichte Beschlussfähigkeit feststellen. Dabei wies die Tagesordnung interessante Punkte auf, sollte der neue Integrationsrat doch künftig von mehr öffentlicher Präsenz getragen werden. Gewählt wird das neue Gremium, das aus 15 Mitgliedern bestehen muss, am 13. September zusammen mit der Kommunalwahl. Sandra Ernst (Bündnis 90/Die Grünen) sprach sich in einem Wortbeitrag für unterstützende Wahlhilfe für Migranten durch die Verwaltung aus. „Jeder in Erkrath lebende Migrant sollte per Brief über die Wahl informiert werden“, forderte die Grünenpolitikerin. Eine Leistung, die Stefan Freiberg seitens der Verwaltung nicht bestätigen konnte.  „Auch für den Jugend- und Seniorenrat haben wir diese Leistung nicht erbracht“, so der Fachbereichsleiter.

Überhaupt ist der Integrationsrat eigendynamisch für seine Öffentlichkeitsarbeit und auch die Wahlwerbung verantwortlich. „Bei Bedarf und Fragen ist die Verwaltung ab und an bereit zu unterstützen. Es soll aber kein Dauerzustand sein“, ergänzt Stefan Freiberg auf Nachfragen der Redaktion. In der Vergangenheit hat das Gremium am Integrationskonzept sowie an der Umsetzung des Integrationsfestes mitgewirkt. Auch wurde die Arbeit in einzelnen Netzwerken stark vorangetrieben. Eine Wiederholung der Sitzung wird es nicht geben.

Wissenswertes: Wahlberechtigt ist, wer nicht Deutscher im Sinne des Art. 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist, eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III erworben hat. Darüber hinaus muss die Person am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben. 

2 Kommentare

  1. Sehr geehrte Frau Funk, als Vorsitzender des Seniorenrats weiß ich, dass Sie aber keine gesonderte Post bekommen haben. Die Verwaltung hat sowohl auf ihrer homepage als auch in der Presse die Seniorenratswahl wie auch die Namen der Kandidaten angekündigt. Was Sie als Information bekommen haben war gebündelt bei den Briefwahlunterlagen. Eine gesonderte Post haben Sie nicht bekommen. Es wäre auch grob fahrlässig 16.000 Senioren noch einmal gesondert anzuschreiben. Denken Sie an die Portokosten. Das wäre dann wieder ein Grund der Bevölkerung, sich über die Portokosten zu beschweren.

    Fazit: Es besteht gar keine Veranlassung außer homepage und Presse jeden ausländischen Mitbürger noch einmal gesondert anzuschreiben.

    Ich hoffe Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben

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