IHK bietet ab 27. März Erstberatung zum Kurzarbeitergeld

IHK Düsseldorf

Neuer Service der IHK in Düsseldorf. Ein eigenes Kurzarbeitergeld-Team steht für die Beratung zur Verfügung.

„Wir wollen unsere Unternehmen unterstützen und die Arbeitsagenturen in Düsseldorf und im Kreis Mettmann bei der Beantwortung von Fragen zum Kurzarbeitergeld entlasten“, erklärt Gregor Berghausen, Hauptgeschäftsführer der IHK Düsseldorf, den neuen IHK-Service.

Dazu hat die IHK ein eigenes Kurzarbeitergeld-Team (KuG) gebildet. Anlaufstelle für Fragen der Unternehmerinnen und Unternehmer ist die Corona-Hotline-Nummer 0211 3557-666, von der aus an das KuG-Team weitergeleitet wird. Die IHK macht ferner darauf aufmerksam, dass Unternehmen, die noch im laufenden Monat Kurzarbeitergeld benötigen, dieses bis spätestens zum 31. März bei der Arbeitsagentur beantragen müssen.
„Wir bieten unseren Unternehmerinnen und Unternehmern eine gute Erstberatung. Klar sein muss aber auch: Die IHK kann kein Kurzarbeitergeld bewilligen und dieses auch nicht auszahlen. Das ist und bleibt Sache der Arbeitsagenturen“, so Berghausen abschließend.

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