Hochdahler Bürger können aufatmen – Land NRW ändert umstrittene Dichtheitsprüfung

Dr. Christian Untrieser (MdL - CDU Landtagsfraktion)

© NRW, © Geobasis NRW, © Planet-Observer, Impressum (Karte zur Verfügung gestellt Büro Dr. Christian Untrieser)

Wasser konsequent schützen – unnötige Bürgerbelastungen vermeiden

Zum Ende des Jahres kommt für viele Tausende Bürger in Hochdahl eine gute Nachricht aus Düsseldorf: die umstrittene verpflichtende Funktionsprüfung privater Abwasserkanäle (sog. Dichtheitsprüfung) wird grundlegend geändert. 

Dazu Dr. Christian Untrieser, Landtagsabgeordneter für Erkrath und Mitglied im Umweltausschuss: „Wir setzen mit der Neuregelung unser Versprechen aus dem Koalitionsvertrag um. Wasser, Boden und unsere natürlichen Lebensgrundlagen werden von uns konsequent geschützt. Unnötige Belastungen der Bürger, die keine fachliche Rechtfertigung haben, lehnen wir aber ab.“

Rot-Grün hatte im Jahr 2013 in der Selbstüberwachungsverordnung beschlossen, dass alle nach 1965 errichteten Häuser in Wasserschutzgebieten bis zum Ende des Jahres 2020 eine Prüfung des Kanalnetzes vornehmen müssen. Eine solche kostet in der Regel 400-500 Euro. Auf den Mieter sind diese Kosten umlegbar. Von Anfang an war die Regelung fachlich hoch umstritten. Nach dem Antrag von CDU und FDP im Landtag muss eine Dichtheitsprüfung in Wasserschutzgebieten nun nur noch bei Neubauvorhaben, wesentlichen Änderungen und in begründeten Verdachtsfällen erfolgen. Für industrielle und gewerbliche Abwasseranlagen bleibt alles beim Alten. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz wird die entsprechende Verordnung Anfang des Jahres 2020 in Kraft setzen.

„Von normalen Häusern geht für das Wasser in der Regel keine Gefahr aus. Wenn etwas nicht in Ordnung ist, muss die Leitung repariert werden. Dabei bleibt es. Die Stichtagsregelung war allerdings eine unnötige Belastung von Bürgern ohne fachliche Grundlage. Gerade in Hochdahl war die Situation absurd: Das Wasserschutzgebiet umfasst nahezu den gesamten Stadtteil (s. Karte). Auf der Straße „Trills“ hätten im unteren Bereich die Häuser auf der östlichen Straßenseite (ungerade Hausnummern von 27 bis 79a) geprüft werden müssen, auf der westlichen Straßenseite hingegen nicht. Ich bin froh, dass dies nun ein Ende hat und wir objektive Kriterien für die Dichtheitsprüfung haben“, so Untrieser.

2 Kommentare

  1. Jeder der diese Maßnahme begrüßt, sollte noch mal genau nachdenken: Jetzt müssen Hausanschlüsse in Wasserschutzgebieten, die mindestens 55 Jahre alt sind, z.T noch deutlich älter, nicht auf ihre Dichtigkeit geprüft werden. Aus diesem Wasserschutzgebiet in Hochdahl fördern wir unser Trinkwasser. Die Abwässer, die über die privaten Hausanschlüsse geleitet werden, sind alles andere als unproblematisch: Chemikalien aus dem Haushalt, Wirkstoffe aus Medikamenten und Verhütungsmitteln, Keime etc. sind durchaus geeignet, unser Grundwasser (und letztlich irgendwann auch unser Trinkwasser) zu verunreinigen. Mit der gleichen Argumentation wie der von Herrn Dr.Untrieser könnten wir uns auch die Sanierung der öffentlichen Kanäle sparen, durch die fließt in Hochdahl das selbe Abwasser, Gewerbe oder gar Industrie gibt es in diesem Bereich nämlich so gut wie nicht.

    Ergo: Die Regelung mag populär sein, mit dem „konsequenten Schutz von Boden, Wasser und unserer Umwelt“ hat sie nichts zu tun. Sie ist das genaue Gegenteil davon. Aber das werden manche vermutlich erst merken, wenn sie die Schadstoffe im Wasserhahn haben!

  2. Meiner Meinung nach ist im Rahmen der Selbstüberwachungsverordnung eine regelmäßige Prüfung des Kanalnetzes sehr wichtig, vor allem für Gebäude, die im Wasserschutzgebiet stehen. Das ist natürlich eine Maßnahme, die mit ziemlich hohen Kosten für die einzelnen Bürger verbunden ist. Wenn es aber viele Neubauten geplant sind, ist das für die Optimierung des Einleitens von Abwässern vital.

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