Hexen sind unter uns

Feuer Flammen
Symbolbild - Foto: Lutz Wulfestieg

Das glaubten früher auch die Menschen im Bergischen Land und so waren einst geschätzte heilkundige Frauen der Verfolgung ausgesetzt. Unter dem Titel ‘Hexen im Bergischen Land’ hielt Olaf Link vor einem interessierten Publikum einen Vortrag zu diesem Thema. Mit Gruselgarantie.

Unter den Freunden der Geschichte bereitet sich Freude aus. Nicht nur die Stammtische des Bergischen Geschichtsvereins Erkrath finden wieder statt, auch Vortragsabende, wie am 14. Oktober 2021 in der Stadtbücherei im Bürgerhaus Hochdahl, finden wieder statt. Und was passt besser in eine Jahreszeit, in der es schon wieder früh dunkel wird und die Tage auch nicht wirklich hell erscheinen, als ein Vortrag über Hexen.

Etwa 25 bis 30 Zuhörer hatten sich in der Stadtbibliothek eingefunden, um Olaf Links Vortrag zu lauschen. Der musste erst einmal zu einem ‘überregionalen Überblick’ über den Hexenglauben und die Hexenverfolgung ausholen, bevor er dann speziell auf unsere Region einging. Auch hier gab es natürlich Hexenverfolgungen und gar nicht so weit von uns entfernt in Ratingen und Angermund auch Verbrennungen. Aber eins nach dem anderen.

Link erläutert, dass der Glaube an Geister und Dämonen seit dem frühesten Altertum zum Leben unserer Vorfahren gehörte. Nicht um die Gesetzmäßigkeiten der Natur oder Seuchen wissend, stellten sich die Menschen damals stets die Frage, warum etwas geschieht. In vorchristlicher Zeit, schoben sie es auf das Wirken der Götter. Aber auch mit der Verbreitung des Christentums blieb der heidnische Glaube an Geister und Dämonen fortbestehen. Die Menschen glaubten fest an die Zauberei und auch daran, dass diese Schaden zufügen könne.

Der bis ins frühe 19. Jahrhundert andauernde ‘Hexenwahn’

Der Begriff ‘Hexe’ geht auf die althochdeutschen Worte ‘Hagzissa’ oder auch ‘Hagazussa’ zurück, erklärt Olaf Link. Übersetzen lassen sich diese Begriffe mit ‘die Feld und Flur Schädigende’, was auf die negative Bedeutung schließen lässt. Es sei jedoch dennoch anzunehmen, dass die so bezeichneten zunächst einmal von ihren Mitmenschen sehr geschätzt wurden, so Link. Waren sie doch natur- und heilkundige Frauen, auch Hebammen, die Funktionen gleichgestellt mit etwa Priesterinnen und Ärztinnen ausübten.

Das Wissen über Heilkräuter und -tränke
konnte Frauen zum Verhängnis werden.
Bild: Cottonbro / Pexels – bearbeitet

Sie wussten mehr als andere und das wurde ihnen schließlich zum Verhängnis.

Hermann I. Graf von Berg, der auf einer Burg an der Dhünn, nahe des Altenberger Doms, residierte, hatte im 10. Jahrhundert gelegentlich darüber zu entscheiden hatte, ob eine Frau sich der Hexerei schuldig gemacht hatte. Er führte ein sogenanntes ‘Gottesurteil’ herbei. Die Beschuldigten mussten barfuß über glühendes Eisen gehen oder sie mussten ihren Arm in kochendes Wasser halten. Überstand die Beschuldigte eine solche Qual, galt sie als unschuldig, wenn nicht – so glaubte man damals – war sie zu Recht der Hexerei bezichtigt. Die Verfolgung von ‘Hexen’ begann also schon sehr früh und sollte viele hundert Jahre andauern. Die Kirchenleute des frühen Mittelalters, von etwa 550 bis 1050, verurteilten die Hexenverfolgung noch. Aber das sollte sich ändern.

Im 12. Jahrhundert verbreitete sich unter christlichen Gelehrten die Vorstellung, es gäbe Frauen, die ein von der Norm abweichendes Leben führten und Medium für außerirdische Lebewesen seien. Das Unheil nahm seinen Lauf. Die ‘Symptome’, anhand derer man diese Frauen identifizieren sollte, waren allerdings wenig eindeutig. So konnte sie bei der einen Frau als Hinweis gewertet werden, dass sie eine Heilige sei, bei der anderen waren es die Indizien, dass es sich um eine Hexe handelte.

Theodor von Reinkingk 1662 – gemeinfrei

Heilige oder Hexe?

Begine (Angehörige eines Laienordens) Christina von Strommeln (1242-1312): Sie soll sich tage- und nächtelang in Ekstase befunden haben und durch die Lüfte geschwebt sein. Sie konnte Gegenstände ohne Berührung von einem Ort zum anderen befördern, Fensterscheiben zum Zerbersten bringen und Kleidungsstücke zerreissen. All das galt als Beleg für ihre Frömmigkeit, während es in Toulouse zum ersten Mal zur Verbrennung einer Frau kam, die genau diese Fähigkeiten ebenfalls aufwies.

Es sei nicht auszuschließen, dass unter den Männern und Frauen, die der Hexerei angeklagt wurden auch Kriminelle waren, Giftmischer und ähnliches, die Mehrzahl derer, die man der Hexerei bezichtigte dürften jedoch unschuldig gewesen sein, führte Olaf Link aus. Die römische Kirche habe den Hexenglauben noch bis weit ins 12. Jahrhundert hinein abgelehnt. Deshalb entwickelte sich zu dieser Zeit auch kein Hexenverfolgungsprogramm. Die Kirche gewann an Macht und ihre Kirchenführer unterschieden sich kaum noch von den fürstlichen Potentaten. Es kam zur Abspaltung von Gemeinden, die dem Oberhaupt der römischen Kirche, Innozenz III., nicht hinnehmen wollte. Ein 20jähriger Kreuzzug begann, in dem alle die sich der römischen Kirche abgewandt hatten, als Ketzer verfolgt wurden. Innozenz III. richtete Ketzergerichte ein, die überwiegend von Dominikanermönchen geführt wurden. Gegen die nicht der Kirche folgenden wurde die ideologische Waffe des Teufels eingesetzt.

Heilerinnen gerieten in Gefahr. Die Kirche sprach allein dem Heiland die Fähigkeit des Heilens zu. Damit machen sich die Heilerinnen der Häresie schuldig und wurden den Ketzern gleich abgeurteilt. Papst Innozenz III. holte zum nächsten Schlag aus. “Es kam uns zu Ohren, dass Angehörige beiderlei Geschlechts es nicht scheuen, Verkehr mit Dämonen zu pflegen”, soll er geäußert haben. Künftig sollte es reichen, wenn jemand, in der Mehrzahl allerdings Frauen, dessen bezichtigt wurden.

Wie war es im bergischen Land seiner Zeit?

Das ist nicht wirklich überliefert. Allerdings soll Adolf III. von Berg, der im Jahr 1281 auf einem Kreuzzug starb, einst den Ritter Arnold von Elverfeld bestraft haben, weil dieser das Kind einer vermeintlichen Hexe vor deren Augen mit einem Schwert durchbohrte. Anschließend fesselte er die Mutter an ihr Bett und steckte das Haus in Brand.

Das Bild der heilkundigen Frauen und Geburtshelferinnen wandelte sich in der Gesellschaft. Waren sie einst geachtet, so sagte man ihnen nun Schlechtes nach. Sie sollten mit Sprüchen und Zaubermitteln Unfruchtbarkeit und Krankheit über Mensch und Tier bringen. Selbst für Unwetter machte man sie verantwortlich und es kam noch schlimmer. 1227 wurde Gregor IX. zum Papst gewählt. Er beauftragte den Kreuzzugprediger Konrad von Marburg mit der Durchführung der Inquisition in Deutschland. Ab 1231 widmete sich dieser voll und ganz der Aufgabe Ketzer und Hexen zu verfolgen. Er ging mit unbändiger Brutalität ans Werk, schickte hunderte Frauen und Männer in den Flammentod. Aber dann machte er einen Fehler. 1233 meinte er im Grenzgebiet zur Grafschaft Berg einen Ketzer ausgemacht zu haben: Den Grafen Heinrich III. von Sayn. Der wandte sich an das Sendgericht zu Mainz, das schließlich einen Gesandten nach Rom schickte, um die Angelegenheit von Papst Gregor IX. persönlich klären zu lassen. Der Papst entzog daraufhin seinem Beauftragten sämtliche Vollmachten. Ein Sinneswandel des damaligen Papstes ging damit nicht einher.

1257 erklärte Papst Innozenz IV. zur Aufdeckung der Hexerei Folter ausdrücklich für zulässig und ab diesem Zeitpunkt wurde häufig davon Gebrauch gemacht. In der Grafschaft Berg war Adolf VII. an der Macht. Er ließ die Grafschaft in Gerichtsbezirke aufteilen. Er beauftragte zwei Oberrichter, die alljährlich durch die Grafschaft reisten, um die dort gefällten Urteile zu überprüfen. Gelegentlich soll er selbst mitgereist sein, um dieser Aufgabe nachzugehen.

Die Pest und die vermeintliche Schuld der Hexen und Juden

Pestdoktor ca. 1656
gemeinfrei
Quelle:
Wikimedia Commons

Mehr als 17 Millionen Menschen starben von 1323 bis 1325 in Europa an den Folgen der Pest. Dafür konnte man in der Kirche ja nicht Gott verantwortlich machen. Die Schuldigen waren schnell gefunden: Juden und Hexen. Der damalige Papst Johannes betonte, dass sämtliche Gesetze, die sich gegen Ketzer richteten, auch auf Hexen Anwendung finden sollten. Später geriet er allerdings selbst in den Verdacht Ketzer zu sein.

Insbesondere zwischen 1348 und 1350 kam es zu Progromen, in denen Hexen nicht nur die Schuld an der Pest zur Last gelegt wurde, man bezichtigte sie einer Verschwörung gegen die Christenheit. Erneut spalteten sich Sekten von der Kirche ab. Die Kirche unterstellte infolge auch die Existenz einer ‘Hexensekte’. Die Folter fand einen Höhepunkt. Ob es in dieser Zeit auch in der Grafschaft Berg zur Folterung von Hexen kam, ist nicht überliefert. Belegt ist aber, dass es die Folter für jene gab, die eine Jungfrau notgezüchtigt hatten.

Neue Inquisitoren

Papst Innozenz VIII. beauftragte die Dominikaner Heinrich Kramer und Jakob Sprenger als Inquisitoren und versah sie mit vielfältigen Rechten. Kramer kam 1430 im elsässischen Schlettstadt zur Welt und erlangte eine Berühmtheit, die bis in die heutige Zeit wärt, wenn auch viele seinen Namen nicht auf Anhieb mit seinem Werk der Grausamkeit verbinden. Er war der Verfasser des ‘Hexenhammers’, ein vierbändiges Werk, dass erstmals im Jahr 1489 publiziert wurde. Es erlebte beinahe 30 Auflagen. Mit Gutenbergs Erfindung der Druckerpresse sollte sich dieses Schreckenswerk schnell im ganzen Land verbreiten. Kramer übersetzte das lateinische Wort femina für Frau mit ‘fe’ und ‘minus’, was ‘ohne Glauben’ bedeutete. Deshalb mache sich der Teufel auch vorrangig an Frauen heran, war er überzeugt. Die beiden Inquisitoren prägten ein neues Bild von Frauen. Sie seien nicht nur ohne Glauben, sondern auch ohne Tugend. Ihre sexuellen Begierden seien unersättlich.

Titel einer Ausgabe des
‘Hexenhammers’ Köln 1520
gemeinfrei
Quelle: Wikimedia Commons

Der Hexenhammer war eine detaillierte Anweisung zur Folter. Die beschuldigten Frauen sollten entkleidet werden, um dann jegliche Körperbehaarung durch Versengen oder Abschneiden zu entfernen, damit diese kein Zaubermittel mehr in den Haaren verbergen konnten. Anschließend sollte man die Daumen der Beschuldigten in einen Schraubstock einspannen und zerquetschen. Um den Schmerz zu intensivieren sollte man einen Hammer zur Hilfe nehmen. Sollte die Beschuldigte bis dahin nicht geständig sein, seien ihr die Hände auf den Rücken zu fesseln. Der Körper solle alsdann mehrmals mit einem Flaschenzug in die Höhe gezogen werden, um Arm- und Schultergelenke auszukugeln. Um den Schmerz zu verstärken, solle man Gewichte an den Füßen befestigen, um auch die Fußgelenke auszukugeln. Die nächste Folterstufe sah vor, dass man den nackten Körper mit brennendem Pech und Schwefel beträufelt und anschließend offenes Feuer unter die Achselhöhlen und Fußsohlen hält. Außerdem solle man kleine eiserne Keile unter die Nägel aller Finger treiben.

Es herrschte die Meinung, dass ‘Gott die Verurteilung Unschuldiger nicht zulassen werde’. Daraus zog man die Gewissheit, dass Verurteilte auch schuldig seien.

Anwendung des Hexenhammers in Düsseldorf

Bereits ein Jahr nach Erscheinen der Erstausgabe des Hexenhammmer, fand die Anleitung in Düsseldorf Anwendung. Die Pest war wieder ausgebrochen und die Kirchenvertreter schoben die Schuld auf die Hexen, die so zu bestrafen seien, wie es der Hexenhammer vorsah. Aus den Gerichtsprotokollen ist ersichtlich, wie konkret sich die Menschen dieser Zeit das Bündnis einer Hexe mit dem Teufel vorstellten. Jeweils mittags um 12 Uhr stoße der Teufel die von ihm auserkorenen Frauen mit entblößtem Hinterteil gegen ein Heiligenhäuschen, um sie ‘von hinten zu nehmen’. Auch eine Formel, die die Frauen dabei beschwören sollten, wurde genannt: “Ich steige auf den Mist und leugne meinen Christ.”

Anders als Ketzern gestand man Hexen die Möglichkeit auf die Bibel zu schwören und ihre Unschuld zu beteuern nicht zu. Im Jahr 1489 wurde in der Grafschaft Berg die Nichtbefolgung kirchlicher Gebote insgesamt unter Strafe gestellt. Zwei Jahre später war sogar das Fernbleiben vom Gottesdienst strafbar. “Das lässt erahnen, wie man auch im Bergischen Land jener Zeit mit denen verfuhr, die man der Hexerei beschuldigte”, warf Olaf Link ein.

Zeitgenössischer Grafik einer Hexenverbrennung (zum Ende des 16. Jahrhunderts) Bild: gemeinfrei

Überlieferungen bekannte Fälle

Mettel aus dem niederrheinischen Ort Alpen: Wegen Vorwurf der Hexerei am 26. August 1499 in Ratingen gefangen genommen. In einem undatierten Brief bitte ihre Tochter Trinchen Herzog Wilhelm IV. von Jülich-Berg, ihre Mutter, die schon mehrfach gefoltert wurde, wegen schwerer Krankheit zu begnadigen.

Bilien Neckes, sowie deren Tochter Yrmen: Sie werden eine Woche nach Mettels Festnahme im benachbarten Angermund ins Gefängnis gesetzt. Der Vorwurf: Sie hätten das Vieh eines Bauern namens Oelloff Slyngerstock verhext. Innerhalb einer Woche werden die beiden mehrmals durch einen aus Essen stammenden Scharfrichter gefoltert. Die Buchführung eines Bediensteten des Herzogs Wilhelm IV. führte Buch, über die mit der Folter verbundenen Kosten: Seile, Kerzen, Pech, Schwefel, Harz, Wachs und Öl. Was die beiden Frauen erleiden mussten, ist kaum vorstellbar.

Nicht selten endeten Mutter und Tochter, manchmal auch die Großmutter gemeinsam auf dem Scheiterhaufen, da man davon ausging, dass das ‘Hexenhandwerk’ von der Mutter zur Tochter weitergegeben wurde.

Giertken Blanckers: Ebenfalls im Jahr 1499 informierte ein Amtmann aus Rheinberg seinen Kollegen in Angermund über zwei Hexen. Giertken Blanckers sei bereits verbrannt worden, hätte aber zuvor unter Folter gestanden, dass sie 20 Jahre mit dem Teufel Geschlechtsverkehr gehabt habe. Außerdem hätte sie mit dem Teufel und anderen Hexen Zusammenkünfte abgehalten. Zwei dieser Hexen seien Fye Kaldewey und Lysre opter Laek aus Kreuzberg bei Angermund.

Sowohl Mettel, als auch Bilien Neckes und Tochter Yrmen sowie Fye Kaldewey und Lysre opter Leak wurden in Ratingen vor Gericht gestellt. Ihre Prozesse waren die ersten Hexenprozesse im gesamten Herzogtum Jülich-Berg, von denen die Namen der Beschuldigten bekannt geworden sind.

Allein in Ratingen und Angermund seien in den Jahren von 1499 bis 1504 zwölf Frauen wegen vermeintlicher Hexerei gefoltert worden, berichtet Olaf Link den Zuhörern. Die Zahl scheine hoch, aber es sei bekannt, dass die Herzogtümer Julich-Berg und Kleve-Mark zu den Regionen innerhalb Deutschlands gehörten, in denen es die wenigsten Hexenprozesse gab. Olaf Link zitiert den Befehl des um Eindämmung der Verfolgung bemühten Herzog Johann III. von Kleve: Ein Jeder Hexenrichter, der von andern Orts in sein Herrschaftsgebiet eindringe, sei in einen Sack zu stecken und zu ersäufen.

Währenddessen waren die Scharfrichter aus Ratingen auch in anderen Gegenden gefragt gewesen zu sein: Im Jahr 1528 wurde ein Ratinger Scharfrichter aus dem rund 200 Kilometer entfernten Utrecht angefordert.

Konrad von Heresbach, Johannes Weyer die neue Kirchenordnung

Einen kurzen Ausflug macht Olaf Link in die Kirchengeschichte im Bergischen Land und auf den Einfluss von Konrad von Heresbach, der Zeiten der Reformation den Anstoß für eine neue Kirchenordnung gab. Zu den Autoren dieser Kirchenordnung gehörte auch einer der namhaftesten Kirchengelehrten dieser Zeit: Erasmus von Rotterdam. Diese neue Ordnung, die am 1. Oktober 1555 durch Bestätigung von Kaiser Karl V. in Kraft trat, war geprägt von einer recht humanistischen Haltung auch hinsichtlich der Hexerei Beschuldigter. Einen Einfluss darauf hatte möglicher Weise Johannes Weyer, den Konrad von Heresbach Wilhelm V. als Leibarzt empfohlen hatte. 1550 übernahm er dieses ‘Amt’. Weyer, der 1545 als Stadtarzt in Arnheim tätig war, ist mehrfach gutachterlich zu Hexenprozessen hinzugezogen worden. Er war ein Gegner der Hexenverfolgung und es sei anzunehmen, so Olaf Link, dass er und Konrad von Heresbach einen Einfluss auf die Kirchenordnung hatten. Die in der neuen Rechtsordnung zum Ausdruck gekommene Toleranz gegenüber der Hexerei Beschuldigten, zeige sich auch gegenüber den unterschiedlichen Glaubensrichtungen. Glaubensgemeinschaften der Katholiken, Lutheraner, Calvinisten konnten nebeneinander in den Städten und Dörfern existieren.

In der Verfolgung ‘vermeintlicher Hexen’ wetteiferten die Katholiken und Protestanten miteinander. Auch Martin Luther teilte den Glauben an Hexen, wie in einer Predigt über Exodus 22,18 in Wittenberg 1526 zu vernehmen war: “Es ist ein überaus gerechtes Gesetz, dass die Zauberinnen getötet werden, denn sie richten viel Schaden an, was bisweilen ignoriert wird, sie können nämlich Milch, Butter und alles aus einem Haus stehlen… Sie können ein Kind verzaubern… Auch können sie geheimnisvolle Krankheiten im menschlichen Knie erzeugen, dass der Körper verzehrt wird… Schaden fügen sie nämlich an Körpern und Seelen zu, sie verabreichen Tränke und Beschwörungen, um Hass hervorzurufen, Liebe, Unwetter, alle Verwüstungen im Haus, auf dem Acker, über eine Entfernung von einer Meile und mehr machen sie mit ihren Zauberpfeilen Hinkende, dass niemand heilen kann. Die Zauberinnen sollen getötet werden, weil sie Diebe sind, Ehebrecher, Räuber, Mörder… Sie schaden mannigfaltig. Also sollen sie getötet werden, nicht allein weil sie schaden, sondern auch, weil sie Umgang mit dem Satan haben.”

Gegner der Hexenverfolger, wie Johannes Weyer einer war, fanden bei Luther und Calvin kein Verständnis. Auch Papst Leo X. schätze die Kritik nicht. Er drohte jedem mit Exkommunizierung, der es wagte, auch nur eine Prüfung der gegen Hexen verhängten Urteile erbat. Die Beschuldigten sahen sich während des 16. Jahrhunderts immer neuer Willkür der jeweiligen Gerichte ausgesetzt. Einige Gerichte ordneten als Foltermethode das Aufstellen eines Behältnisses, in dem sich Mäuse oder Ratten befanden, auf den nackten Bauch der Beschuldigten an. Die Tiere verbissen sich dann – teils auch Hunger, teils aus Angst – in der Bauchdecke. Andere Gerichte setzten zur Verschärfung der Folter stechende Insekten ein.

Hexenglaube und Hexenverfolgung bis zum Ende des 18. Jahrhunderts

Olaf Link führte noch viele Beispiele aus den Folgejahren auf. Deutschland war eine Hochburg der Hexenverfolgung. Wenn auch jedes einzelne Schicksal mit Folter und Verbrennung in sich unvorstellbar grausam war, so war die Zahl der Beschuldigten und Verurteilten im Bergischen Land im Vergleich zu anderen Regionen Deutschlands deutlich geringer, auch wenn der Glaube an die ‘böse Magie’ der Hexen auch hier in der Bevölkerung über die Jahrhunderte tief verwurzelt war. An der Grenze zum Bergischen Land und Westerwald residierten früher die Herren von Hatzfeld, die allein in den Jahren 1590 bis 1650 zweihundert Frauen in den Flammentod schickten, um ein Beispiel zu nennen.

Seien es Klimaverschlechterungen mit Missernten, die grassierende Pest oder andere Übel gewesen: Schnell waren Hexen als Schuldige gefunden. Als sich gegen Ende des 16. Jahrhunderts im Rheinland und in den südlichen Niederlanden eine Wolfsplage einstellte, kam der Glaube an ‘Werwölfe’ auf. Das führte dazu, dass neben den als Hexen beschuldigten Frauen auch wieder mehr Männer verfolgt wurden, denen man nachsagte Werfwölfe zu sein.

Gegner der Hexenverfolgung

Friedrich Spee von Langenfeld
1591 – 1635
gemeinfrei
Quelle: Wikimedia Commons

In Olaf Links Vortrag wird deutlich, dass die Herzöge im Bergischen Land eher gemäßigt und humanistisch orientiert mit der Hexenverfolgung umgingen. Nicht nur Johannes Weyer war ein Gegner der Hexenverfolgung. Olaf Link zitierte zum Beispiel auch den Jesuitenpater Friedrich Spee von Langenfeld, der 1631 ein anonymes Pamphlet veröffentlichte: “Kummer hat mein Haar weiß werden lassen, Kummer wegen der Hexen, die ich zum Pfahl begleitet habe”, schreibt er darin. Und: “Ganz Deutschland ist erfüllt von dem Rauch der Feuer, die das Licht verdunkeln. So viel die Fürsten auch verbrennen, sie können das Böse nicht ausbrennen.”

Nachdem die Hexenverbrennung mehr und mehr untersagt wurde, fand der Hexenglaube vorübergehend ein anderes Ventil: Den Exorzismus. Es gibt weitere Beispiele in der Geschichte, die zeigen, welches Leid Irrationalität anrichten kann.

Ein paar ‘Hexengeschichten’ aus der Region finden sich auch bei Zeitspurensuche.de.

Eine Übersicht deutscher Befürworter und Gegner der Hexenprozesse findet sich auf Hexenprozesse-kurmainz.de.

Über den Vortragsredner: Olaf Link ist Gewohnheitstäter in Sachen Regionalgeschichte. Der Sozialarbeiter im Ruhestand und Autor zahlreicher Bücher wohnt in Solingen und hat sich schon in der Kindheit mit dem Geschichtsvirus infiziert. Als achtjähriger bekam er ein Geschichtsbuch in die Hand, in dem eine Grafik einen kleinen Jungen bei der Bergarbeit darstellte. erfuhren Besucher des vom BGV Erkrath organisierten Vortrags vieles aus einer ‘dunklen Zeit’. “Das hat mich damals sehr beeindruckt. Das war sozusagen ein Schlüsselerlebnis”, erinnert er sich. Er durchstöberte die Büchereien, stieß bald in der Kinderbuchabteilung an die Grenzen und erhielt schließlich eine Sondererlaubnis die Geschichtsbände in der Erwachsenenabteilung zu durchstöbern. “Als ich dann erwachsen war, begann ich die Archive zu durchstöbern.” Inzwischen hatte er einen Führerschein und konnte sich entsprechend bewegen. “Das umfangreichste Archiv hat wohl Solingen”, weiß er von seinen Besuchen. Irgendwann dachte er “Was mich interessiert, könnte vielleicht auch andere interessieren.” und begann Bücher zu schreiben. Eines davon ist ‘Hexenglaube im Bergischen Land’. Die Erstauflage ist vergriffen, ob es einen Nachdruck geben wird, ist noch nicht bekannt.

Mehr über Olaf Link auf seiner Homepage der-bergische-link.de.

Und in der Gegenwart?
Der Hexenglaube von damals scheint überwunden. Niemand wird deshalb heute verfolgt, gefoltert oder gar verbrannt. Ein bisschen Aberglaube ist geblieben. Und auch eine Tradition ist geblieben: Zu Fastnacht oder Halloween verkleiden sich die Menschen, ob groß oder klein, gerne als Hexen. Vielleicht gedenkt ja der eine oder andere in seinem Kostüm der vielen Opfer, die der Hexenglaube einst gefordert hat.

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