Grundwasserqualität im Kreis Mettmann deutlich gestiegen

MdL Dr. Christian Untrieser

Symbolbild Wasser: Ronymichaud/ Pixabay

Die Grundwasserqualität im Kreis Mettmann ist gestiegen. Das teilt der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Christian Untrieser mit und erklärt dazu:

„Neue Messungen haben ergeben, dass die Nitratbelastung im Grundwasser des Kreises stark gesunken ist – eine gute Nachricht. Die Zahlen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) attestieren dem Grundwasser im Kreis Mettmann einen guten Zustand. Galten Teile des Kreises vorher noch als ‚rotes Gebiet‘, wird er nun als ‚grünes Gebiet‘ gelistet. Das zeigt: Die Bemühungen der Landwirte zum Gewässerschutz sind erfolgreich. Die Wasserkooperationen zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft wirken. Die Verbraucherinnen und Verbraucher in Mettmann können sich auf sauberes Trinkwasser verlassen.“

Auch in Nordrhein-Westfalen insgesamt hat sich die Grundwasserqualität erhöht. Der Anteil nitratbelasteter Flächen ist von knapp 42 Prozent auf aktuell knapp 26 Prozent zurückgegangen (Monitoringzeitraum 2013-2018 im Vergleich zu 2007-2012).

Im Rahmen einer neuen Düngeverordnung werden die Grundwasserkörper neu bewertet. Dadurch müssen weitergehende Maßnahmen dort ergriffen werden, wo auch tatsächliche Belastungsquellen vorhanden sind. Die Maßnahmen in diesen „roten Gebieten“ dienen dem Schutz des Wassers. NRW-weit bedeutet die neue Regelung, dass sich die landwirtschaftliche Fläche, auf der zusätzliche Maßnahmen zur Reduzierung der Nitratbelastung erforderlich sind, um etwa 40 Prozent reduziert.

Mit der neuen Regelung setzt NRW die Vorgaben der Europäischen Union um. Sie tritt am 1. April in Kraft. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wurden die Übergangsfristen bis zum 01.01.2021 verlängert.

Hintergrund:

Nitrate und Phosphate kommen durch das Düngen der Felder in das Grundwasser. Wenn Grenzwerte erreicht werden, müssen Landwirte Maßnahmen ergreifen. Wann genau und was die Bauern dann machen müssen, regelt die Landesdüngeverordnung. Die neue Verordnung wurde nötig, da die EU Deutschland auf die Einhaltung der Nitrat- und Phosphat-Grenzwerte verklagt hatte. Dabei geht es um den Schutz unseres Grundwassers, woraus vielerorts lebensnotwendiges Trinkwasser gewonnen wird. Das Trinkwasser in Deutschland ist flächendeckend hervorragend und nicht in Gefahr.

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