Grundstücksvergabe über Erbpacht?

Symbolbild Haus: moerschy/Pixabay

Wenn es nach Ratsmitglied Hans-Jürgen Rieder (Die Linken) geht, sollten Grund und Boden in Erkrath den Bürgern und nicht privaten Finanzinvestoren zur Verfügung stehen.

Sein gleichlautender Antrag, den Rieder bereits für die Ratssitzung im Februar eingereicht hat, wurde in der vergangenen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses diskutiert. „Die Stadt sollte Eigentümer der Grundstücke bleiben und diese beispielsweise über Erbbaurecht verpachte“, erläutert Rieder seinen Antrag und ergänzt, dass die Bodenpreise seit den 60er Jahren um 2300 Prozent gestiegen sind. „Grundstückspreise machen mittlerweile rund ein Drittel des Gesamtbau- oder kaufpreises aus. Bodenspekulationen treiben diese Preise noch weiter in die Höhe.“  

Obwohl Bürgermeister Christoph Schultz das Anliegen Rieders durchaus nachvollziehen konnte, gab er jedoch zu bedenken, dass ein Großteil des Grundstücksverkaufs durch privater Verkäufe stattfinden- ohne städtische Beteiligung. „Natürlich versuchen auch wir, Grundstücke aufzukaufen. Das beste Beispiel ist Erkrath Nord.“ Von einer Grundsatzentscheidung möchte die Verwaltung allerdings absehen. In ihrer Stellungnahme gibt die Verwaltung an, dass bei Wohnbaugrundstücken eine Vergabe durch Erbbaurecht durchaus vorstellbar sei. „Ein entscheidender Unterschied zu den Gewerbegrundstücken besteht darin, dass Erbbaurechtsgrundstücke mit Wohngebäuden beim Heimfall seitens der Stadt Erkrath relativ problemlos neu vergeben werden können. Wohngebäude sind universell zu Wohnzwecken nutzbar, anders als spezielle Gewerbebauten, die in der Regel ohne Umbauten oder gar Abriss und Neubau von anderen Gewerbetreibenden nicht genutzt werden können“, heißt es in der Sachdarstellung, die auch im Ratsinformationssystem zu finden ist. „Bei einer Mehrfamilienhausbebauung durch einen Investor, wie beispielsweise eine Genossenschaft, könnte aber wiederum ein Verkauf sinnvoll sein.“

Politik ist geteilter Meinung

Verständnis brachte auch SPD-Ratsmitglied Detlef Ehlert auf. „Natürlich sind wir dafür, bevorzugt Wohnbauflächen in Erbpacht zu vergeben. Bevorzugt, aber eben nicht grundsätzlich!“ Eine Grundsatzentscheidung kam demnach auch für die Sozialdemokraten nicht in Frage. „Über inhaltliche Gestaltung sollten wir individuelle Gedanken machen können.“

Zuspruch für Rieders Antrag gab es von Reinhard Knitsch von Bündnis 90/ Die Grünen, der gemeinsam mit seiner Fraktion bereits einen Bürgerantrag zur Erbpachtvergabe von Gewerbegrundstücken an der Neanderhöhe unterstützt hat. „Grund und Boden lässt sich nicht vermehren“, so Knitsch.

Marc Hildebrand (CDU) spricht sich für seine Fraktion gegen den Antrag aus und begründet seine Entscheidung zudem mit der aktuellen Corona-Pandemie und deren Auswirkungen. „Wir können noch nicht absehen, wie die Grundstückspreise in Zukunft aussehen.“ Sich mit einer Grundsatzentscheidung zu blockieren, ist für den Christdemokraten daher das falsche Signal. „Wir wollten die Entscheidung von Fall zu Fall überprüfen.“

Dass der Verkauf von Grundstücken zudem notwendig für die Haushaltskasse sei, gab Inge Berkenbusch (FDP) zu bedenken. „Unsere Finanzlage ist so desolat, wir können gar nicht anders entscheiden.“

Letztlich stimmten lediglich die Grünen für den Antrag Rieders, die SPD enthielt sich, BmU sowie CDU und FDP folgten dem Verwaltungsvorschlag.

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