Gebühren und Beitragserhöhungen

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Im kommenden Jahr wird einiges teurer.

In der letzten Ratssitzung des Jahres wurden verschiedene Erhöhungen beschlossen, die sich direkt oder indirekt auf die Bürger auswirken.

Hundesteuer

Zum letzten Mal wurde die Hundesteuer zum 1. Januar 2017 erhöht. Sie steigt im kommenden Jahr um 10 Euro von bisher 110 Euro jährlich auf 120 Euro. Die Steuersätze bei Haltung von mehr als einem Hunde bleiben mit 130 Euro je Hund bei Haltung von zwei Hunden und mit 150 Euro je Hund bei Haltung von drei und mehr Hunden unverändert. Die Satzung wird darüber hinaus in Bezug auf die Haltung von Hunden für sonst hilflose Personen um das Merkmal ‘GL’ für Gehörlose ergänzt.

Vor der Abstimmung der Erhöhung brachte Reinhard Knitsch für die Grünen den Antrag ein Inhabern des Erkrath-Passes die Hundesteuer um 50 Prozent zu reduzieren. Aufgrund der angespannten Haushaltslage fand dieser Antrag keine Mehrheit. Lediglich die Fraktion die Linke stimmte dem Antrag der Grünen zu.

Elternbeiträge

Auch die Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen von Kindern und Tagespflege steigen. Nach der schon in der Vergangenheit bis Juli 2021 festgelegten Beiträge, die jährlich prozentuale Erhöhungen vorsahen, werden auch im Anschluss für das Kita-Jahr 2021/2022 eine Erhöhung um 1,5 Prozent und für das Kita-Jahr 2022/2023 und 2023/2024 jeweils 2 Prozent geplant. Darüber hinaus wurde mit der Satzungsänderung auch eine Anhebung der Jahreseinkommensstufen um jeweils 2.500 Euro beschlossen.

Auch hier brachte Reinhard Knitsch von den Grünen vor der Abstimmung einen Antrag ein, der die Jahreseinkommensstufen bis zur Gruppe 4 um 5.000 Euro anheben sollte. Auch dieser Antrag fand mit den Stimmen der Grünen und der Linken und einer Enthaltung keine Mehrheit.

Heiraten und Bescheinigungen

Die Gebühren rund ums Heiraten vom Ehefähigkeitszeugnis bis hin zur Trauung steigen um 5 Prozent. Eine Ausnahme bildet die Trauung von nicht in Erkrath wohnhaften Paaren, die wegen Terminengpässen in anderen Städten oder nur aufgrund der attraktiven Trauorte in Erkrath hier in der Stadt heiraten: Auswärtige Paare müssen künftig 25 Prozent mehr Gebühren zahlen, da die Trauungen nicht zur Daseinsvorsorge der Stadt für ihre Bürger gehören.

Darüber hinaus werden auch andere Sondernutzungen teurer. Ausgenommen wurde nur die Außengastronomie, um Gastwirte nicht noch weiter zu belasten.

Nutzungsgebühren für Stadthalle und Bürgerhaus

Die Verwaltung strebt an im zweijährigen Intervall die Nutzungsgebühren für die Stadthalle und das Bürgerhaus moderat anzuheben, um gestiegene Kosten auszugleichen. Im Haupt- und Finanzausschuss wurde beschlossen, diese um ein Jahr zu verschieben. Für den 1. April 2022 sollen die Nutzungsgebühren um 5 Prozent steigen. Ein von Reinhard Knitsch für die Grünen eingebrachter Antrag sah vor, die Gebühren in der Kategorie 2 und 3 (nicht kommerzielle Nutzung / Vereine, private Nutzungen) nicht anzuheben und dafür die Erhöhung für kommerzielle Nutzung bereits im kommenden Jahr zu erhöhen. Auch dieser Antrag, der von den Linken und einer Stimme der FDP unterstützt wurde, fand keine Mehrheit.

Kritik der BmU

Auf der Tagesordnung des Rats war schließlich auch der Wirtschaftsplan zu beschließen. Als Peter Knitsch die Erschließungskosten für die Neanderhöhe und Erkrath Nord kritisierte und erklärte, die Grünen könnten dem nicht zustimmen, schaltete sich Bernhard Osterwind von der BmU ein. Er kritisierte die ständige Wiederholung in Bezug auf die Neanderhöhe in den Redebeiträgen von Peter Knitsch. “Die Grünen haben ein Problem. Sie haben kein Konzept für Nachhaltigkeit. Wenn sie sagen, wir wollen die Neanderhöhe nicht, dann müssen sie auch sagen, woher das Geld kommen soll”, spielte er auf die Änderungsanträge der Grünen im Sitzungsverlauf an.

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