Diese Regeln gelten ab Montag

Symbolbild - Foto: Pete Linforth / Pixabay

Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Länderchefs haben sich auf härtere Maßnahmen zur Eindämmung der zweiten Corona-Welle geeinigt.

Die Regeln treten am kommenden Montag, dem 2. November 2020, in Kraft und sollen für den November gelten. Wirtschaftliche Hilfen gibt es für Unternehmen, die schließen müssen.

Kontaktbeschränkungen

Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstands sollen auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden. In der Öffentlichkeit dürfen sich deshalb nur noch Personen treffen, die eigenen und einem weiteren Haushalt angehören. Die Personenzahl ist auf maximal zehn begrenzt. Verstöße gegen diese Regel werden von den Ordnungsbehörden sanktioniert. Darüber hinaus gehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen oder auch in Wohnungen und privaten Einrichtungen sind nicht erlaubt. Bund und Länder wollen bei verstärkten Kontrollen zusammenwirken.

Reisen

Generell werden alle Bürger aufgefordert auf nicht notwendige private Reisen und Verwandtenbesuche zu verzichten. Dies gilt auch fürs Inland. Auf überregionale Tagesausflüge soll verzichtet werden. Hotels und Pensionen dürfen ihre Übernachtungsangebote für notwendige und nicht touristische Zwecke zur Verfügung stellen.

Freizeit

Theater, Kinos, Opern und Konzerthäuser müssen schließen. Anbieter von anderen Freizeitaktivitäten Indoor wie Outdoor dürfen nicht öffnen. Gleiches gilt für Bordelle, Spielhallen, Wettbüros und ähnliches.
Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen bleiben ebenfalls geschlossen.
Auch der Freizeit- und Amateursport ist betroffen. Eine Ausnahme bildet lediglich der Individualsport, der allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen betrieben wird. Sämtliche Unterhaltungsveranstaltungen sind untersagt.

Profisport

Zuschauer sind in den Stadien nicht erlaubt. Es wird also wieder ‘Geisterspiele’ geben.

Gastronomie

Restaurants, Kneipen, Bars, Clubs und Diskotheken müssen geschlossen bleiben. Wie schon im Frühjahr bleibt die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause erlaubt.
Kantinen sind von den Schließungen nicht betroffen.

Handel

Anders als im Frühjahr bleibt der Einzelhandel geöffnet. Allerdings wird die Anzahl Kunden, die gleichzeitig im Laden seien dürfen, auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche beschränkt.

Dienstleistungen

Weil der Mindestabstand in Kosmetik- und Tattoo-Studios oder Massagepraxen nicht eingehalten werden kann, werden sie geschlossen. Nicht davon betroffen sind medizinisch notwendige Behandlungen, wie zum Beispiel Physio-, Logo- und Ergotherapie und Podologie/Fußpflege. Sie sind weiterhin möglich. Auch Friseursalons dürfen unter den bestehenden Hygieneauflagen geöffnet bleiben.

Unsere Lieferliste aus dem Frühjahr ist weiterhin aktiv. Wir bitten alle, die hier eingetragen sind, die Angaben zu überprüfen und uns eventuelle Änderungen zu übermitteln. Auch Neueinträge sind weiterhin möglich.

Schulen und Kitas

Schulen und Kitas sollen geöffnet bleiben. Auf Landesebene wird über entsprechende Schutzmaßnahmen entschieden. Das Land NRW will 50 Millionen Euro für mobile Luftreinigungsgeräte zur Verfügung stellen.

Wieder mehr Homeoffice

Bund und Länder fordern Unternehmen eindringlich auf – wo immer das Umsetzbar ist – Homeoffice zu ermöglichen.

Wirtschaftliche Hilfen für Unternehmen

Unternehmen, die von den temporären Schließungen betroffen sind, das gilt auch für Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, sollen außerordentliche Wirtschaftshilfen erhalten. Insgesamt sollen bis zu 10 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden.
Maßgeblich für die Berechnung der jeweiligen Hilfe ist der Umsatz im November 2019.
Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern sollen 75 Prozent des Vorjahresmonats erstattet bekommen, was den pauschalierten Fixkosten entsprechen soll. Bei Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern wird nach EU-Beihilferecht entschieden.

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