Corona: Weiterführende Maßnahmen in Erkrath

Stadt Erkrath

Symbolbild - Foto: Pete Linforth / Pixabay

Die Lage im Kreis Mettmann und auch in Erkrath entwickelt sich dynamisch, die Fallzahlen steigen exponentiell.

Um eine Ausbreitung des Coronaviruses soweit wie möglich zu verlangsamen, hat der Stab für außergewöhnliche Ereignisse der Stadt Erkrath weitere Maßnahmen beschlossen.

Schließungen

Alle städtischen Institutionen bleiben bis auf weiteres geschlossen. Dies gilt etwa für die Stadtbücherei, die Jugendmusikschule sowie die Volkshochschule. Alle Kurse oder Termine entfallen entsprechend. Dies gilt auch für die städtischen Versammlungsstätten Bürgerhaus und Stadthalle. Mieterinnen und Mieter setzen sich bitte mit der Stadtverwaltung in Verbindung: Für das Bürgerhaus unter 0211 2407-6519, für die Stadthalle unter 0211 2407-4009.

Alle Kindertagesstätten sowie Schulgebäude bleiben für die Öffentlichkeit geschlossen. Hier findet nur die Notfall-Betreuung statt, jedoch keine weiteren Termine, Kurse oder Veranstaltungen. Die Sporthallen und Sportplätze bleiben generell geschlossen und stehen auch nicht für den Vereinssport zur Verfügung.

Das Neanderbad bleibt in Absprache mit den Stadtwerken Erkrath ab Sonntag, den 15.03.2020, geschlossen.

Notbetrieb der Stadtverwaltung

Die gesamte Stadtverwaltung wird zum Schutze der Bevölkerung, des Personals sowie zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes auf den Notfallbetrieb umgestellt. Dringende Anfragen sind per Mail an info@erkrath.de zu stellen und werden zentral an die entsprechenden Bereiche weitergeleitet. Persönliche Termine werden nur für bestimmte Anliegen mit hoher Priorität vereinbart. Anfragen ohne Dringlichkeit werden in den kommenden Wochen zurückgestellt.

Weiterführung

Die Märkte finden zur Versorgung der Bevölkerung in allen drei Stadtteilen zu den gewohnten Zeiten statt. Hier gilt es besonders, Hygienehinweise zu beachten.

Das Standesamt führt weiterhin Trauungen durch, jedoch unter der Auflage, dass nur das Brautpaar mit vier weiteren Personen anwesend sein darf.

Notfallbetreuung in Kitas und Schulen und Erstattungen

Für Eltern sowie Alleinerziehende aus systemrelevanten Bereichen wird in den Kitas und Schulen eine Notfallbetreuung eingerichtet. Um diese in Anspruch nehmen zu können, müssen die entsprechenden Personen einen Nachweis erbringen – beispielsweise eine Bescheinigung vom Arbeitgeber oder einen Dienstausweis. Diese Nachweise werden bitte in der jeweiligen Betreuungseinrichtung abgegeben. Alle Kinder müssen in der Einrichtung betreut werden, die sie auch normalerweise besuchen.

Erstattungen in allen Bereichen werden noch geprüft. Die Stadtverwaltung wird unaufgefordert darauf zurückkommen und bittet darum, von Nachfragen erst einmal abzusehen.

Appelle an die Bevölkerung

Des Weiteren möchte die Stadt bei einigen Maßnahmen für eine freiwillige Umsetzung an die Bevölkerung appellieren:

  • Kinder und Jugendliche sollten aktuell den Kontakt zu Großeltern so weit wie möglich einschränken oder ganz einstellen, um diese gefährdete Personengruppe bestmöglich zu schützen.
  • Alle Vereine sollten aktuell ihr Vereinsleben auf ein notwendiges Minimum reduzieren.
  • Seniorentreffs sollten bis auf weiteres schließen.
  • Die Nutzung von Spielplätzen sollte nach Möglichkeit nicht in großen Gruppen erfolgen oder ganz unterlassen werden.

Der Stab für außergewöhnliche Ereignisse der Stadt Erkrath bleibt aktiv, um weitere Maßnahmen des Krisenstabes des Kreises Mettmann umgehend umzusetzen.

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