Corona-Virus: Sachstand Montag

Kreis Mettmann

Symbolbild - Bild: PIRO4D / Pixabay

362 Infizierte, 2221 Genesene, Inzidenz 72,3

Basierend auf den labortechnisch bestätigten Fällen verzeichnet der Kreis Mettmann am Montag kreisweit 362 Infizierte, davon in Erkrath 29, in Haan 18, in Heiligenhaus 16, in Hilden 41, in Langenfeld 39, in Mettmann 29, in Monheim 31, in Ratingen 53, in Velbert 79 und in Wülfrath 27.

2221 Personen gelten inzwischen als genesen.

Verstorbene zählt der Kreis bislang 90.

Die aktuelle Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage) liegt laut Landeszentrum Gesundheit NRW bei 72,3.

Aufgrund  der Gefährdungsstufe 2 im Kreis Mettmann gelten folgende Regelungen aus der CoronaSchVO:  

·         An Festen aus herausragendem Anlass außerhalb der Wohnung dürfen höchsten 10 Personen teilnehmen.

·         In der Öffentlichkeit dürfen sich außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen.

·         Der Betrieb gastronomischer Einrichtungen und der Verkauf alkoholischer Getränke ist von 23 Uhr bis 6 Uhr unzulässig.

·         Die Maskenpflicht gilt auch in regelmäßig stark frequentierten Außenbereichen wie Fußgängerzonen, in denen der Mindestabstand kaum einzuhalten ist.

·         Zudem gilt ab dem 21.10.: Bei Veranstaltungen sind innen und außen maximal 100 Personen zulässig; es sei denn, die zuständige Behörde lässt Ausnahmen auf Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes zu.

·         Die Gefährdungsstufen können erst aufgehoben werden, nachdem die jeweiligen Grenzwerte der 7-Tages-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurden.

Selbstverständlich gelten auch noch die Regelungen, die durch die Gefährdungsstufe 1 in Kraft getreten sind. Es sei denn, sie sind durch die Regelungen der Gefährdungsstufe 2 ersetzt worden.

Das heißt, dass die Maskenpflicht auch am Sitz- oder Stehplatz bei Konzerten, Aufführungen, sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen sowie für Zuschauer bei Sportveranstaltungen gilt, wie bei der Gefährdungsstufe 1 schon angeordnet wurde.

Die komplette Corona-Schutzverordnung ist  hier nachzulesen.

Foto: Kreis Mettmann

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