Corona-Notbremse: Was gilt wann

Symbolbild - Bild: Gerd Altmann Pixabay

Das Land hat die Coronaschutzverordnung angepasst | Die Regeln im Überblick

Seit Samstag, 24. April 2021 gelten in Kreisen und kreisfreien Städten, die an drei Tagen in Folge den 7-Tages-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überstiegen haben, härtere Maßnahmen. Auch der Kreis Mettmann gehört dazu. Wir haben die Regeln zusammengefasst und darunter aufgeführt, welche Lockerungen eintreten, denn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen auf 100 oder darunter sinkt.

Ausgangsbeschränkungen

7-Tage-Inzidenz größer 100:
Ausgangsbeschränkungen von 22 Uhr bis 5 Uhr mit Ausnahmen. Zwischen 22 Uhr und 24 Uhr bleibt körperliche Bewegung, also z.B. Spazierengehen, Radfahren, Joggen, im Freien für Einzelpersonen erlaubt. Außerdem sind triftige Gründe für eine Ausnahme von der Ausgangssperre etwa: die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, (veterinär)medizinische Notfälle, die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, die Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger, die Begleitung Sterbender, die Versorgung von Tieren.

7-Tage-Inzidenz kleiner oder gleich 100:
Keine Ausgangsbeschränkungen.

Kontaktbeschränkungen

7-Tage-Inzidenz größer 100:
Treffen im öffentlichen und privaten Raum sind nur erlaubt für Angehörige des eigenen Haushalts und einer Person eines weiteren Haushalts.

7-Tage-Inzidenz kleiner oder gleich 100:
Treffen im öffentlichen Raum sind nur erlaubt für entweder Angehörige des eigenen Haushalts und einer Person eines weiteren Haushalts oder insgesamt bis zu 5 Personen aus zwei Haushalten.

Einkaufen für den täglichen Bedarf

7-Tage-Inzidenz größer 100:
Für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche Begrenzung auf einen Kunden pro 20 Quadratmeter. Bei Verkaufsflächen größer als 800 Quadratmeter Begrenzung auf einen Kunden pro 40 Quadratmeter

7-Tage-Inzidenz kleiner oder gleich 100:
Für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche Begrenzung auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter. Bei Verkaufsflächen größer als 800 Quadratmeter Begrenzung auf einen Kunden pro 20 Quadratmeter.

Einkaufen über den täglichen Bedarf hinaus

7-Tage-Inzidenz größer 100:
Bei einem Inzidenzwert von 101-150: Einkauf nach vorheriger Terminbuchung möglich, maximal ein Kunde pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche, tagesaktuelles negatives Testergebnis erforderlich.
Bei einem Inzidenzwert über 150: Geschäfte sind geschlossen.

7-Tage-Inzidenz kleiner oder gleich 100:
Einkauf nach vorheriger Terminbuchung möglich, maximal ein Kunde pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche.

Sport

7-Tage-Inzidenz größer 100:
Erlaubt bleibt im Freien (auch auf Außensportanlagen) die kontaktlose Ausübung von Individualsportarten allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands. Bei Kindern unter 14 Jahren ist Sport in Gruppen von maximal 5 Personen zulässig.

7-Tage-Inzidenz kleiner oder gleich 100:
Sport ist im Freien (auch auf Außensportanlagen) bei Einhaltung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen erlaubt. Bei Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist Sport in Gruppen von maximal 20 Personen möglich.

Kultur

7-Tage-Inzidenz größer 100:
Konzerte und Aufführungen in Theatern, Opernhäusern, Konzerthäusern und Kinos mit Ausnahme von Autokinos sind untersagt. Auch der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist untersagt.

7-Tage-Inzidenz kleiner oder gleich 100:
Konzerte und Aufführungen in Theatern, Opernhäusern, Konzerthäusern und Kinos sind untersagt.
Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist nach vorheriger Terminbuchung möglich. Zulässig ist in geschlossenen Räumen maximal ein Besucher pro 20 Quadratmeter Ausstellungsfläche.

Zoos und Botanische Gärten

7-Tage-Inzidenz größer 100:
Außenbereiche von Zoos und Botanischen Gärten bleiben bei angemessenen Schutz- und Hygienekonzepten geöffnet. Voraussetzung für den Zutritt ist ein tagesaktuelles negatives Testergebnis.

7-Tage-Inzidenz kleiner oder gleich 100:
Der Besuch von Zoos und Botanischen Gärten ist mit vorheriger Terminbuchung möglich. Zulässig ist in geschlossenen Räumen maximal ein Besucher pro 20 Quadratmeter.

Weitere Freizeiteinrichtungen

7-Tage-Inzidenz größer 100:
Fitnessstudios, Freizeitparks, Indoorspielplätze, Schwimmbäder, Klubs, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Solarien, Prostitutionsstätten sind geschlossen.

7-Tage-Inzidenz kleiner oder gleich 100:
Fitnessstudios, Freizeitparks, Indoorspielplätze, Schwimmbäder, Klubs, Spielhallen, Spielbanken, Prostitutionsstätten sind geschlossen. Solarien dürfen betrieben werden. In Wettannahmestellen ist nur die Entgegennahme von Spielscheinen zulässig.

Körpernahe Dienstleistungen

7-Tage-Inzidenz größer 100:
Nichtmedizinische körpernahe Dienstleistungen sind untersagt, außer: Besuche bei Friseuren und bei der Fußpflege sind mit einem tagesaktuellen negativen Testergebnis weiterhin möglich.

7-Tage-Inzidenz kleiner oder gleich 100:
Die Erbringung von körpernahen Dienstleistungen ist unter strengen Hygieneauflagen erlaubt.

Büroarbeit

Unabhängig von der 7-Tage-Inzidenz gilt: Firmen müssen ihren Beschäftigten im Fall von Büroarbeit anbieten, diese in der eigenen Wohnung auszuführen, sofern keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten müssen das Angebot annehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen. Arbeitgeber sind verpflichtet, Mitarbeitern zwei Tests pro Woche anzubieten.

Kitas, Schulen, Bildungseinrichtungen

Überschreitet 7-Tage-Inzidenz 165 ist der Präsenzunterricht und die Kindertagesbetreuung untersagt. Die Regelungen der Notbetreuung ergeben sich aus der Coronabetreuungsverordnung.

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