CDU-Antrag: Mehr Sicherheit bei Straßenüberquerung der Erkrather Straße

Fotomontage: CDU Erkrath

“Die Querung der Erkrather Straße (Kreisstraße 7) auf dem Römerweg in Alt Erkrath stellt für Fußgänger und Radfahrer immer wieder eine potenzielle Gefahr dar”, ist sich CDU-Fraktionsvorsitzender Wolfgang Jöbges sicher.

Für die kommende Sitzung des Planungsausschusses beauftragt die CDU deshalb die Verwaltung, sich beim Kreis Mettmann für einen bessern Schutz der die Erkrather Straße (K7) auf dem Römerweg querenden Fußgänger und Radfahrer einzusetzen. “Es soll sichergestellt werden, dass die Geschwindigkeit der Kraftfahrzeuge in Höhe der Straßenkuppe Römerweg reduziert wird, so dass eine sichere Querung der Erkrather Straße gewährleistet ist”, so Jöbges.

Der Römerweg wird täglich von hunderten Spaziergängern, Eltern mit Kinderwagen, Joggern und Walkern, Hundebesitzern und Fahrradfahrern genutzt. “Für die aus Unterbach kommenden Fahrzeuge ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h erst in einer Entfernung von zirka 30 Metern vor dem querenden Römerweg angeordnet. Vorher könnten PKW theoretisch 100 km/h schnell fahren”, argumentieren die Christdemokraten die Gefahrensituation. Für aus Alt-Erkrath kommende Fahrzeuge besteht eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h.

Querende Fußgänger und Fahrradfahrer sind für die Autofahrer aufgrund der topgraphischen Situation erst spät zu erkennen.

“Querende Fußgänger und Fahrradfahrer sind für die Autofahrer aufgrund der topgraphischen Situation erst spät zu erkennen. Für die Fußgänger ist keine freie Sicht auf die Fahrbahnen gegeben. Die von der Seite „Heiligenhäuschen“ kommenden Fußgänger können über einen Verkehrsspiegel „mehr schlecht als recht“ die von links nahenden Fahrzeugen auf der Erkrather Straße verfolgen”, heißt es im Antrag.

Deshalb schlägt die CDU vor,

  1. die Geschwindigkeit für in Richtung Alt-Erkrath fahrenden Fahrzeuge schon weit vor der Kuppe auf zunächst 70 km/h und dann 50 km/h zu beschränken.
  2. zusätzliche Hinweisschilder „Querende Fußgänger“ auf beiden Seiten der Fahrbahnen aufzustellen.
  3. durch Piktogramme auf der Fahrbahn zusätzlich auf die Gefahrensituation hinzuweisen.

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