Bücher sollen Barrieren sprengen

Symbolbild Lesen: Free_Photos/ Pixabay

Bücher sollen Jugendlichen zukünftig dabei helfen, nach einer Straftat den Weg zurück in die Gesellschaft zu finden. Das zumindest plant Özkan Aksoy, Sachbearbeiter der Jugendhilfe im Strafverfahren.

Wie diese Lesemaßnahme dabei helfen kann, mit den Jugendlichen ins Gespräch zu kommen, veranschaulichte Özkan Aksoy in der vergangenen Sitzung des Jugendhilfeausschusses. „Ich erfinde keine neue Idee, sondern habe diese Maßnahme in anderen Städten kennengelernt“, so die Initiator, der vier Beispielbücher vorstellte. „Darin werden ganz unterschiedliche Biografien von Jugendlichen behandelt. Die Bücher sind recht dünn und sollen zum Lesen animieren, nicht abschrecken.“

Bereits die Buchtitel sind auf die Zielpersonen ausgerichtet. Mit den Titeln „Den haben wir voll abgezogen!“, „Geil, das peinliche Foto stellen wir online!“, „Stress nicht so, ich finde schon einen Job!“ oder „Merkt doch keiner, wenn ich schwänze!“ sollen ganz unterschiedliche Facetten der Problematik angesprochen und thematisiert werden.

„Mit den Büchern möchten wir Denkprozesse anstoßen, neue Gedanken bei den Jugendlichen zulassen und eine andere Perspektive aufzeigen“, erklärt Özkan Aksoy die Ziele der Maßnahme. Seine persönliche Motivation, mit der neuen Idee Barrieren zwischen Sozialarbeitern und Jugendlichen zu sprengen, sieht Aksoy in der eigenen Vergangenheit begründet. „Auch ich bin erst spät zum Lesen gekommen, kann daraus aber bis heute für mich viel Gutes herausziehen. Und vielleicht schaffen wir es durch die Maßnahme, den Jugendlichen generell die Freude am Lesen zu vermitteln.“

Ein Motto für die Maßnahme hat der Initiator ebenfalls schon formuliert: „Vor dem Lesen keine Scheu mit Herrn Aksoy!“ Der Vorschlag, der mit viel Herzblut und Leidenschaft vorgetragen wurde, fand einstimmig Zuspruch in den Politikreihen.

Wissenswertes: Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist für Jugendliche (14 bis 17 Jahre) oder Heranwachsende (18 bis 20 Jahre), die eine Anklage zugestellt bekommen haben oder die ein Strafverfahren erwartet, zuständig. Sie ist ein gesetzlich vorgeschriebenes, kostenloses Beratungsangebot. Die Inanspruchnahme ist freiwillig.

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