Beratungen zum Energieausweis vorgeschrieben

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Neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) bringt Änderungen

Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit 1. November gilt, tritt unter anderem  der Energieausweis für Wohngebäude stärker ins Rampenlicht. Die inhaltliche Beschäftigung mit dem Dokument, das den Energiebedarf einer Immobilie beschreibt, wird in einigen Situationen vorgeschrieben.

„Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus kauft oder umfassend saniert, muss sich zum Energieausweis beraten lassen“, erklärt Energieberater Thomas Bertram von der Verbraucherzentrale NRW. Einzige Bedingung: Die Beratung ist nur vorgeschrieben, wenn sie kostenlos erhältlich ist. Die Verbraucherzentrale bietet entsprechende Möglichkeiten in der Beratungsstelle Langenfeld an.

Eine weitere Neuerung des GEG sind Lockerungen der Anforderungen an den Wärmeschutz im Neubau. „Wer ein Eigenheim baut, sollte sich aber davor hüten, nur nach den neuen Mindeststandards zu planen“, betont Energieberater Bertram. „Die Kosten, die man durch die geringeren Anforderungen bei der Materialrechnung sparen kann, zahlt man über die Jahre mit der Heizungsabrechnung locker wieder drauf.“ Vorausschauender sei das Bauen mit höheren energetischen Standards, für das dann auch Fördermittel fließen könnten. Informationen zu weiteren Neuerungen des GEG, die teils mehr Flexibilität für die Energiekonzepte und das Zusammenspiel von Heiztechnik und Stromerzeugung eröffnen, gibt es unter www.verbraucherzentrale.nrw/geg.

Termine für die Energieberatung der Verbraucherzentrale gibt es unter
02173 / 84 925 01 sowie unter 0211 / 33 996 556 und
www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung

Über die Neuregelungen des Gebäudeenergiegesetzes informiert die Verbraucherzentrale NRW im Rahmen des Projekts Energie2020, das mit Mitteln des Landes und der EU gefördert wird.

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