Badebetrieb nur unter strengen Auflagen möglich

Stadtwerke Erkrath

Neanderbad
© Stadtwerke Erkrath

Zwar dürfen Hallenbäder ab dem 30. Mai wieder öffnen, allerdings nur unter strengen Auflagen von Abstand und Hygiene. Die Stadtwerke Erkrath arbeiten derzeit an einem Hygienekonzept für eine mögliche Wiedereröffnung des Neanderbades.

Bis jetzt sehen die „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen konkrete Vorgaben nur für Freibäder vor. „Die neuen Auflagen für Hallenbäder sind noch nicht veröffentlicht“, erklärt Gregor Jeken, Geschäftsführer der Stadtwerke Erkrath. „Diese müssen wir noch abwarten.“

Ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept für eine mögliche Wiedereröffnung des Neanderbades wird zur Freigabe an die zuständige Behörde des Kreises Mettmann eingereicht, sobald der Standard für die Hallenbänder vorliegt. Wenn alle Maßnahmen sichergestellt werden können, die den behördlichen Vorgaben der Landesregierung entsprechen, werden die Stadtwerke Erkrath den genauen Termin für die Öffnung des Neanderbades bekanntgeben.

Durch die neuen Corona-Schutzmaßnahmen wird es jedoch Einschränkungen im Badebetrieb geben. Vorgeschrieben ist beispielsweise die Registrierung von jedem Besucher mit der dazugehörigen Uhrzeit, eine begrenzte Zahl an Badegästen, die Einhaltung des Mindestabstands – auch in den Becken und in den Duschen.

Über das Neanderbad: Die Stadtwerke Erkrath leiten und betreiben das allseits beliebte Neanderbad in Erkrath komplett selbst. Auf einer Gesamtfläche von 4.900 m² und einer Grundstücksfläche von 20.000 m² bietet das moderne Hallen- und Freibad das ganze Jahr über jede Menge Schwimm- und Freizeitspaß. Im Jahr 2019 besuchten 293.337 Badegäste das Neanderbad. Das Neanderbad ist klimaneutral und somit eines der umweltfreundlichsten in Deutschland.

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