410 Corona-Verstöße in Erkrath

Foto: succo / Pixabay

410 eingeleitete Bußgeldverfahren zählt die Stadt Erkrath derzeit in Bezug auf die Corona-Verordnungen.

Wie der Fachbereich Einwohner und Ordnung auf Nachfrage mitteilte, belaufen sich diese Verfahren insgesamt auf eine Höhe von 54.000 Euro. „Dies sind jedoch keine reinen Einnahmen, da hier beispielsweise auch Einsprüche eingelegt werden können“, heißt es aus dem Rathaus. Da die Grundregeln zum Infektionsschutz von den Bürgern in der Regel gut eingehalten werden und durchaus bekannt sind, suchen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes zunächst das Gespräch, bevor ein Bußgeldbescheid ausgestellt wird.

„Vorsätzliche Verstöße bilden eine absolute Ausnahme“, versichert der zuständige Fachbereich und ergänzt: “In der Anfangszeit der Corona-Pandemie wurden hauptsächlich Verstöße gegen das Kontaktverbot geahndet, zuletzt eher Verstöße gegen die Maskenpflicht.“ Sogenannte „Corona-Party“- bewusste Menschenansammlungen- sind dem Ordnungsamt ebenfalls nicht bekannt. „In Erkrath wurden vom Ordnungsamt keine „Corona-Partys“ aufgelöst und auch von Seiten der Polizei ist uns dazu nichts bekannt gegeben worden“, so die Information aus dem Rathaus, die auch von der Pressestelle der Kreispolizeibehörde Mettmann nochmals bestätigt wurde. „Wenn wir von solchen Feiern mitbekommen, leiten wir den Vermerk auch an das zuständige Ordnungsamt weiter. Nach unserem Kenntnisstand hat es solche Feiern in Erkrath nicht gegeben.”

Welche Bußgelder werden bei Verstößen fällig?

  • Keine Maske im öffentlichen Raum: 50 Euro
  • Nicht an die Kontaktbeschränkungen halten: 250 Euro (pro Person)
  • Den Mindestabstand beim Verzehr von Speisen zur Gastronomie nicht einhalten: 100 Euro
  • Missachtung der Maskenpflicht im ÖPNV: 150 Euro

Die Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) lassen sich hier nachlesen.

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